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#1
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"Bedingter" Führerschein schon unter 18
Also, gleich mal im vorraus es soll hier nich um das Projekt gehn dass jetz einige Bundesländer machen
Es gibt doch irgendwie ne möglichkeit dass man schon unter 18 Jahren einen Führerschein machen darf wenn man z.B. ein Auto braucht um zu seiner Arbeit zu kommen oder zur Schule. (man darf halt dann nur die strecke bis zur arbeit/schule fahrn und wieder zurück) Bei mir ergibt sich villeicht demnächst das prob hab nich mehr zu meiner schule zu kommen weil meine Mutter andere arbeitszeiten kriegt und mich dann nich mehr mitnehmen kann (so wies bis jetz immer war) Es gibt da jetz zwar noch eine möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aber dafür müsst ich sehr große umwege fahrn und das ganze wär auch äuserst umständlich. (weis auch noch nich so genau ob das überhaupt zeitlich klappt) Naja was ich jetz wissen will is, ob jemand weis ab wann der weg zur schule/arbeit unzumutbar wird und man somit dann so einen wisch machen darf. Oder kriegt man den nur wenn man wirklich absolut keine andere möglichkeit hat? Und muss man dann mit 18 nochmal so ne art nachprüfung machen damit man dann auch mal privat irgendwo hin fahrn darf? Vielen dank schonmal |
#2
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Hmm es gibt doch ein Bundesland der es mit 17 Erlaubt ,. aber nur in belgleitung eines Erziehungsberechtigten (Vater , Mutter...) Und wenn da keine mitkommen kann , wird das schwer...
Versuch dir dochn Roller zuzulegen , oder ein Mofa ( Ich weiss deine Distanz nicht , ich nehm an weit , sonst hätte man das Fahrad ja nutzen können , aber darauf wärst sicher selber gekommen ) Ne andere Möglichkeit wüsste ich ned , sorry... |
#3
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Die Regelung mit 17 und in Begleitung eines Erwachsenes.
Ich habe da mal was zu raus gesucht. Führerschein mit 17" Ausbildungsverfahren 1. Anmeldung bei Fahrschule: Kurs ab vollendetem 16. Lebensjahr möglich 2. Grundausbildung in der Fahrschule: 28 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis 3. Ausbildungsfahrten mit Begleitperson: Drei Praxisblöcke zu je 1.000 km (Fahrtenprotokoll) 4. Begleitende Schulung in Fahrschule für Schüler und Begleiter nach jeweils 1.000 Kilometern: - Besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen mit geschultem Fahrlehrer - gemeinsame "Ausbildungsfahrt" 5. Nach 3000 km Fahrpraxis: "Perfektionsschulung und Perfektionsfahrt" 6. Abschluss der Begleitausbildung 7. Normale theoretische und praktische Führerscheinprüfung (frühestens mit 17 Jahren) 8. Ausstellung eines Führerscheins Voraussetzungen PKW * normaler PKW oder Kombi * "L17"-Schild: vorne und hinten sowie gut sichtbar * Tafel mit Aufschrift "Ausbildungsfahrt" * Nachweis, dass Handbremse und Zündschlüssel vom Beifahrersitz aus leicht bedient werden können und in Ordnung sind (z.B. vom ÖAMTC; betreffendes Formular ist bei Behörde erhältlich) Begleitperson Wer darf Begleiter sein? * können eine oder zwei Personen sein, die wahlweise (oder gemeinsam) die Fahrten mit Bewerber absolvieren * Naheverhältnis zum Bewerber (Der Begleiter darf kein Entgelt erhalten) * wenn nicht Erziehungsberechtigte: muss deren Zustimmung eingeholt werden * Der/die Begleiter ist/sind der Behörde im Antrag bekanntzugeben Voraussetzungen für Begleitperson * Besitz eines B-Führerscheins seit mind. 7 Jahren, * muss glaubhaft machen, seit mindestens 3 Jahren tatsächlich einen PKW oder Kombi zu lenken * darf in letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben * während Begleitfahrten: o Begleiter darf ebenfalls nur max. 0,1 Promille Alkoholisierung aufweisen o Mitführung des Bewilligungsbescheides
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Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. |
#4
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Also wenn ich das so lese , dann wart ich auch lieber bis ich 18 bin
Weil das macht ja keinen Spass so... |
#5
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Vor allem bei den ganzen überlegungen auch dazu gezählt werden muss das ein auto teuer ist. Nicht nur in der anschaffung auch im Unterhalt.
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#6
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Autofahren ist kein Selbstzweck. Wer Auto fährt, will damit einen Zweck erfüllen, auch wenn er 17 ist. Der Zweck wird jedoch nicht erfüllt, wenn man nur in Begleitung einer Aufsichtsperson fahren kann, denn dann könnte diese einen ja auch gleich fahren. Der Nutzen ist also gleich Null.
Deshalb würde ich mir das schenken und an der Fahrschule so teilnehmen, daß ich die Prüfung kurz nach meinem 18. Geburtstag ablegen kann, dann aber ohne diese Kasper-Kinderkacke. Bis dahin sehe ich folgende Möglichkeiten: 1. In den sauren Nahverkehrs-Apfel beißen. 2. Mit dem Fahrrad fahren. Hart, aber die zeitliche Unabhängigkeit ist nicht zu unterschätzen. Keine Wartezeiten! 3. Ein Moped kaufen. Nutzen ist ungefähr derselbe wie beim Fahrrad, nur teurer. 4. Zum nächsten Schulhalbjahr auf eine nahegelegene Schule wechseln. Nur der Vollständigkeit halber sei folgendes aufgeführt, da es wohl weniger in Frage kommt. Aber die Möglichkeiten kann man ja bedenken. 5. Wenn keine nahegelegene Schule vorhanden ist, kann man ein Internat wählen und nur am Wochenende (Freitag mittag) nach Hause fahren. 6. Alternativ kann man nahe der jetzigen Schule ein Zimmer in einer Pension mieten und ebenfalls nur Freitags nach Hause fahren. |
#7
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wie viel Kilometer sind es den zu deiner schule, Sebai-giz-Frill?
und wie lange würde die fahrt mit öffentlichen verkehrsmitteln dauern? Geändert von Simsenetti (24-04-2004 um 13:28 Uhr). |
#8
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Zitat:
Das Gesetz ist so gedacht, dass man Erfahrung im Starßenverkehr sammeln kann. Man könnte jetzt sagen, tja das kann man auch mit 18 noch, das 'ab 17 fahren' ist aber noch als kleiner Anreiz gedacht. Zum Thema: Grundsätzlich wäre das ok, aber die Regelung würde sehr oft missbraucht werden. Um wieder auf das Nachts-aus-der-Disco-heimfahren (da passieren nämlich die meisten Unfälle) Beispiel zurückzukommen: Ein 17-jähriger kutschiert nachts rum, wird von der Polizei angehalten, sagt er wäre als Hilfs-Kellner angestellt und also im Recht, fährt weiter und baut 500Meter nach der Kontrolle einen tödlichen Unfall. Im Nachhinein kommt heraus, dass der Fahrer gelogen hat und gar nicht als Kellner arbeitet. Wie sollte das nun kontrolliert werden? Soll die Polizei immer beim Arbeitgeber anrufen und nachfragen? Oder sollte ein Amt eine Extra 'Zu-langer-Arbeitsweg-Genehmigung' ausstellen? Und überhaupt, das mit dem Führerschein stell ich mir auch kompliziert vor? PS: Es gibt übrigens schon die Möglichkeit ab 17 allein zu fahren - als Berufskraftfahrer
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#9
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Zitat:
Nein daran hab ich ehrlich gesagt nicht gedacht , nur was nützt mir ein Auto , das Kosten verursacht , wenn ich ned mal mit Freunden rumfahren kann , und dazu noch diese 100 Vorsichtsmahsnamen.... da bezahlste viel , hast aber nichts davon , nein danke, dann üb ich wirklich lieber mit 18.... Wegen diesen 365 Tagen kommts dann auch ned mehr an , die Idee wär ja toll , aber man kriegt auch nie einen Vertrauensbeweis und kann alleine Fahren... obwohl ich denke das das noch ausgenutzt wird @Sebai... also wenn es zu kalt is dann sorry , aber du musst auch irgendwas einstecken können und ned einfach das wählen was wohl am angenehmsten ist... Die Verkehrsmittel zu weit , mutter kann mich ned mehr fahren , Im Winter zu kalt... usw ... an jeder Möglichkeit gibts was auszusetzen... |