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#1
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Politik/Gesellschaft: - Köhler hat entschieden: Keine Gnade für Klar
Zitat:
Wie beurteilt ihr die Entscheidung Köhlers? Hat er richtig gehandelt, weil Klar zunächst einsichtig werden sollte oder meint ihr, das es keine Rolle spielt, ob Klar noch weitere Jahre im Gefägnis verbringt. Inwiefern hat die BRD ein Problem mit ihrer RAF-Vergangenheit. Die Diskussion ist freigegeben!
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#2
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Gute Entscheidung.
Der Täter ist wegen 11fachen Mordversuchs und 9fachen Mordes rechtskräftig verurteilt worden. Das Strafmass: sechsmal lebenslange Freiheitsstrafe und einer zeitigen Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Dabei wurde die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt, die eine vorzeitige Haftentlassung verhindert. 1992 wurde er in einem zusätzlichen Prozess zu einem weiteren mal lebenslang verurteilt.(Zitatauszug von Wiki) Danach müsste sein Skelett in etwa 250 Jahren vom Zellenfussboden weggeräumt werden. Dann der Supergau aus meiner Sicht: Im Jahr 1997 entschied das OLG Stuttgart, dass die Mindestverbüßungsdauer 26 Jahre beträgt; eine Strafaussetzung und damit eine Haftentlassung sind also frühestens ab 3. Januar 2009 möglich.(Zitatauszug) So ein Mensch dürfte aus meiner Sicht nicht mehr auf die Menschheit losgelassen werden. Ich hoffe, das wird als Signal gewertet. |
#3
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Da kann ich Germane nur voll und ganz beipflichten.
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![]() _______________________________________________________________ "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799) "Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965) "Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982) |
#4
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Ich halte Köhlers Entscheidung ebenfalls für richtig. Klar hat kein Bedauern geäußert und auch nichts zur Aufklärung der Fälle beigetragen. Es gibt keine Gründe die für eine Begnadigung sprechen.
Zusätzlich darf man die Begnadigung nicht als etwas wahrnehmen, auf das es ein Recht geben würde. Begnadigung ist streng genommen ein Unrecht, da es Urteile rechtsstaatlicher Institutionen aufhebt.
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#5
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Wer um Begnadigung ansucht, muss seine Taten vollumfänglich bereuen, aufklären und Besserung geloben - und erst dann KANN man über eine Begnadigung diskutieren.
Alles andere wäre für mich nicht nachvollziehbar. |