#1
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Ihr seit Verteidiger !
Hoi,
Also ich soll für Morgen mich auf folgende Situation vorbereiten. Die Klasse ist in 4 verschiedene Gruppen eingeteilt. Die 1 Gruppe sind die Ankläger, die 2 die Verteidiger, 3 die Zeugen, 4 Richter oder Behörden. Wir haben ein Buch gelesen namens "Ich knall euch ab". In dem Buch geht es um 2 Schüler, die von anderen gemobbt werden, geärgert und gehenselt. Sie sind Außenseiter in der Klasse. Am Tag des Abschlussballes, stürmen die beiden Maskiert in die Turnhalle, wo der Abschlussball stattfindet. Die Tat war schon vorher genau geplant. Sie haben Rohrbomben getestet und gebaut. Naja jetzt zu den Vorkommnissen in der Turnhalle / während des Amoklaufes. Ich bin mir nicht sicher ob es ein Amoklauf ist, oder versuchter Mord etc. . Kenne mich da nicht so gut aus. Hoffe ihr könnt mir helfen. Vorkomnisse in der Turnhalle: - Schießen wild um sich, aber jedoch so gezielt das sie erstmal keinen treffen. ( schießen meist an die Decke, wo aber Querschläger wild durch den Raum fliegen ) - Sie fesseln die Schüler / Lehrer - Ein Lehrer wird von einem der beiden angeschossen, nachdem er versuchen wollte sie von der Tat abzubringen. - Schüler werden von ihnen bedroht und getreten. - Einem der Schüler zerschießen sie beide Kniescheiben ( Dies war der Schüler, der sie oft beschimpft, getreten und geschlagen hat ) Ich muss mich auch auf die Anklagen der Kläger vorbereiten, sodass ich sie kontern kann. Ich habe mir mal schon so einige überlegt: - Versuchter Mord ? <- bin ich mir nicht so ganz sicher - schwere Körperverletzung - Freiheitsberaubung ( Türen waren mit Bomben bestückt, damit sie nicht rauslaufen konnten ) - Unerlaubter Waffenbesitz Ich muss versuchen für meinen Mandanten vermilderte Umstände herauszuholen. Das ich nicht auf einen Freispruch heraus kann ist mir klar, nachdem was vorgefallen ist. Und die Kläger haben eine Menge Zeugen, sodass nicht Aussage gegen Aussage steht. Wo kann ich vermilderte Umstände herausbekommen ? Ich habe mir überlegt: - Durch die Jahre lange mobberei und den Schlägereien, müssten sie vielleicht mildernde Strafe bekommen. - Lehrer haben nicht geholfen / konnten sich keinem Anvertrauen. - Meine Notlösung wäre, dass ich einfach sagen würde sie standen unter Drogen und Alkoholeinfluss, sodass sie ihr Vorgehen nicht unter Kontrolle hatten ![]() Naja Ende des Buches: Einer der beiden Täter bringt sich selber um, nachdem er mit der ganzen Situation nicht mehr klar kommt. Einer der Geiseln befreit sich. Er befreit auch andere, welche dann auf den letzten Täter zurennen und ihn zusammenschlagen / zusammentreten ( Komareif) Der Täter ist jetzt nun wieder in Gesundem Zustand und kann vernommen werden. Wäre nett wenn ihr was dazu sagen könntet. Weitere Anklagen, Wie ich meinen Mandanten verteidigen kann..... THX im Vorraus ![]() |
#2
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Re: Ihr seit Verteidiger !
Zitat:
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#3
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Also:
Vorstrafen? Familienverhältnisse? Heim oder sowas. ![]() Die Jahrelange Mobberei ist auf jeden Fall mildernd zu berücksichtigen.
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http://elite-network.net/files/VoxDie-beim-1on1.mp3 |
#4
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Vorstrafen liegen laut dem Buch nicht vor.
Familienverhältnisse sind gut. Beide leben zu Hause. |
#5
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Naja, das einzigst gute Argument ist die Mobberei. Ansonsten kannste des vergessen
![]() Wie alt sind die Typen?
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http://elite-network.net/files/VoxDie-beim-1on1.mp3 |
#6
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Durch ein Gutachten beim Psychologen nachweisen das er physisch labil ist...
Zitat:
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#7
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Zusätzlich vielleicht noch, dass er dannach zusammengeschlagen wurde...Schwere Körperverletzung durch die "Opfer"
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Nach der GetBoinked5 von [Unbekannt]: "Ich hab aus Gewohnheit und Versehen zu meiner Freundin gesagt: Thekenschlampe bring mir noch n Bier" |
#8
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Zitat:
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#9
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weisst du wie sich die 2 in der schule verhalten haben ?
amoklauf isses gerichtlich net, das geplant war. sonstige gruende Mobbing, psyschiche stoerung, u.u. schwere persoenlicheitsstoerung |
#10
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Ich hab nen guten Tip. Durch die Persönlichkeitsentwicklung sind sie noch als Jugendliche anzusehen und müssen demgemäß nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. (Geht bis 21 Jahren)
Da gibt es folgende Strafen: Arrest bis 6 Monate und Jugendstrafe von 1-10 Jahren. Da die beiden bisher nicht vorbestraft sind und nur ein mittelschwer Verletzter entstanden ist, beantrage mal 6 Monate Arrest. Günstige Sozialprognose, da Gefahr der Wiederholung nicht besteht und wegen tätiger Reue (Angebot von Schmerzensgeld, Blümelein ans Krankenbett gebracht.) Die Strafe ist zur Bewährung auszusetzen! |