Zitat:
Zitat von raptorsf
Nehmen wir mal ein theoretisches Beispiel welches hoffentlich nie eintrifft: Einer Deiner Elternteile liegt im sterben und der andere ist schon gestroben. Er/sie kann nur noch dank einer Herz/Lungen-Maschine am Leben erhalten werden. Es ist kein Testament oder ähnliches vorhanden.
Der Arzt kommt jetzt zu dir und sagt (nehmen wir mal an Du bist der einzige Nachfolger): Was sollen wir tun? Sollen wir die Maschinen weiterhin am laufen lassen oder sollen wir sie abstellen?
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fachlicher Einwand meinerseits: diese Frage wird nicht kommen, eben aus rechtlichen gründen. Die Maschine abzuschalten ist strafbar, nur bei fesigestelltem Hirntod oder Nullinie im EKG wird man das machen. In einem Fall wie diesem bei nach menschlichem Ermessen aussichtsloser Situation wird man die Therapie minimalisieren, d.h. Beatmung nur mehr mit 21 Vol-% Sauerstoff (also Raumluft), Verzicht auf antibiotische Therapie bei aufkommenden Infekten, Gabe nur mehr von kristalloiden Infusionen (kalorienfreie Flüssigkeit) statt intravenöser Vollernährung etc.
Patiententestamente sind eine Sache für sich... Der Arzt muß immer vom mutmaßlichen Willen des Patienten zum aktuellen Zeitpunkt ausgehen. Eine mehrere Jahre alte, evtl. formal ungenügende Patientenverfügung zerpflückt Dir jeder Anwalt.
Persönliche Anmerkung: da mir diese Situation, wie aus dem obigen herauszulesen ist, nicht fremd ist, muß ich sagen, daß mir manchmal der Gedanke in Richtung Sterbehilfe kam; er wird ja auch von Angehörigen an einen herangetragen. Aber in den Knast will ich nicht. Eine Liberalisierung der Sterbehilfe wäre durchaus erwägenswert, aber es bleibt die auch hier schon thematisierte Frage, gerade aufgrund der deutschen Geschichte: wer bestimmt die Grenzen???