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verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhaß anreizende sowie den Krieg verherrlichende Schriften
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genau das ist doch der punkt beim realismus. nach ansicht einiger leute stumpft gewaltdarstellung ab - wenn du im spiel anthrax umdich wirfst stört es dich nicht mehr so sehr wenn es im rl passiert -> du verrohst.
dieser passus ist doch praktisch eine blankovollmacht mit der man nahezu jedes spiel, schrift oder sonstige machwerk verbieten kann. bzw das verbot begründen. wenn man die prüfstelle also nicht überzeugen kann, das generals nicht verrohend wirkt (und von diesem attribut kann sich ja dummerweise jeder seine eigene version zusammendenken) dann ist das rechtens nicht angreifbar.
ausser du findest einen richter der ne andere auffasung von "verrohen" hat als dies gremium

aber da würde ich mich lieber nicht drauf verlassen müssen
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Und jetzt frage ich mich: Wo ist der Unterschied?
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der besteht darin dass das spiel schon älter ist und deshalb nicht mehr so viele leute erreicht.
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2 Bagetellfälle 1) In Fällen von geringer Bedeutung kann davon abgesehen werden, die Schrift in die Liste aufzunehmen
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ausserdem hat einfach keine institution nen antrag gestellt

damals war diese angst halt noch nicht so verbreitet. bzw medienwirksam - der antrag kam schliesslich von einem ministerium das bemüht ist gute PR für die nächste wahl zu fabrizieren :[