Auf die schnelle habe ich nur diese Aussage gefunden.
Zitat:
Urheberrecht/Lichtbildwerke/Anzeigenserien/BGH
Die eigentliche Konzeption einer Anzeigeserie ist nicht urheberrechtlich geschützt. Fotografien sind urheberrechtsfähig, auch wenn keine schöpferische Gestaltung vorliegt, sobald die EU-Schutzdauerrichtlinie umgesetzt ist.
BGH Urteil vom 3.11.1999 - I ZR 55/97 (OLG Düsseldorf, LG Düsseldorf), vgl. MMR 2000, Seite 218
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