Thema: Stammtisch
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Alt 18-07-2005, 15:01
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Bossi Bossi ist offline
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Jo thx. aber ich denke der Kaffee geht auf kosten des HAUSES oder???

@Manu: Wo kein Kläger da kein richter !

Auf grund dessen was du mir im Icq geschildert hast, ist der Tatbestand der Nötigung absolut erfüllt...wenn nicht sogar der schweren Nötigung (androhung von gewallt etc)!
Aufgrund dessen würde ich sovort eine Unterlassungsklage anstreben und einreichen lassen von deinem Anwalt /bzw der Polizei!

Er wird danach aufgefordert jenes zu unterlassen ...sollte er es nicht tun, werden Rechtliche schritte eingeleitet , die mit Freiheitsentzug etc. bestraft werden !

@Max: der tatbestand der Sexuellen Belastigung ist leider nicht gegeben und erwiesen!
Am arm packen ist keine sexuelle belästigung oder Sexuellenötigung!
Da ist eher wiederum die Körperverletzung angesetzt, wobei es hier eher im Minderschweren Fall ist und somit strafrechtlich nichts bringen wird!

in diesem sinne:
__________________


Muchas Maracas



Geändert von Bossi (18-07-2005 um 15:03 Uhr).