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Gut zu wissen...
Die folgenden beiden Sachen sind aus einem "online Verkehrsrecht" kopiert:
Der Kampf um den Parkplatz Eine im Stadtverkehr am Samstag vormittag immer wieder auftauchende Situation: Ein Fußgänger blockiert eine Parklücke, um einem anderen, der eben noch sein Fahrzeug herholt oder wendet, den Parkplatz freizuhalten. Ein anderer Autofahrer fährt heran und will trotz Fußgänger in die Lücke einparken. Von jeher war die Rechtsprechung der Meinung, daß der Fußgänger nicht wegen Nötigung strafbar ist, da er den Autofahrer, den er am Einparken hindert, nicht zu einem unangemessenen Handeln veranlaßt. Grundsätzlich sieht es die Rechtsprechung nicht als unangemessen an, wenn sich jemand einen anderen Parkplatz suchen muß (OLG Köln, NJW 1979, S. 2056). Etwas anderes gilt für den Kraftfahrer, der in einer solchen Situation den Fußgänger aus der Parklücke drängt, in dem er ihn anfährt. Ein solches Verhalten ist als Nötigung strafbar (OLG Hamm, NJW 1970, S. 74). und jetzt kommt´s... Allerdings gibt es jetzt eine aktuelle Entscheidung des OLG Naumburg (DAR 1998, S. 28), das eine Nötigung dann verneint, wenn der PKW den Fußgänger zwar berührt, der PKW-Fahrer aber immer wieder anhält, um dem Fußgänger ausreichend Zeit zu lassen, Platz zu machen. ...:lol: wie geil... Diese Entscheidung ist sicherlich ebenfalls vertretbar. Denn auch für den Fußgänger ist es sicherlich kein unangemessenes Verhalten, aus der Parklücke herauszutreten, zurück auf den Bürgersteig zu gehen (wo er ja eigentlich auch hingehört) und dem Autofahrer Platz zu machen. Gleichwohl müssen wir an dieser Stelle davor warnen, als Autofahrer regelmäßig so vorzugehen. Denn noch handelt es sich hier um eine Einzelentscheidung, von der nicht klar ist, ob sie von den übrigen deutschen Obergerichten übernommen wird. Und wenn Sie mit Ihrer Stoßstange die Beine des Fußgängers berühren, dann kann - sollte Ihnen das Gaspedal auch nur eine Winzigkeit ausrutschen - daraus blitzschnell eine gefährliche Körperverletzung werden - und bei der ist immer eine Freiheitsstrafe (zumindest auf Bewährung) fällig. naja, wenn man ein ruhiges "Füßchen" hat... dann nochwas: Andauerndes Hupen oder Blinklicht Dieses Verhalten ist besonders häufig. Der Nachfahrende versucht auf der Autobahn, den Vorausfahrenden durch die Lichthupe oder durch den eingeschalteten linken Blinker dazu zu veranlassen, die Überholspur zu räumen. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt. fein, dann weiß ich ja demnächst Bescheid... :) |
:rofl:
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LOOOOLL ist das bekloppt :rofl:
Wie doof diese Gesetze doch sind ! :rolleyes: |
LoL
oh man :rofl::rofl::rofl:
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ganz klar: parkplätze blockierende fußgänger gehören sofort verhaftet. die gehörten ja schließlich nicht auf parkplätze sondern am gehsteig. gleiches gilt natürlich für den gehsteig blockierende autos. ich mein stellt euch mal vor, die gehsteige sollen wie jede nacht eingerollt werden, und da steht ein auto drauf..... :D
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Zitat:
aber nur gut das mein auto nicht aufem gehweg stehen könnte da ich ja mein liebes fahrad hab ...(u. das steht bei mir im keller )...;) ....)hoff ich doch:confused: :confused: ) craim |
wie schön ist das doch, wenn man in der früh in die garage geht, mit dem auto auf einen großen parkplatz (eine durchzugsstraße) fährt und in der arbeit das auto wieder in der garage abstellt. und am abend dann das ganze nochmal. bis auf den entnervenden langen aufenthalt auf wiens zweitlängstem parkplatz eigentlich recht ok....
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meiner einer hält es da liebermit der *fitnes* es gibt nichts schöneres als völlig kaputt nach haus zu kommen ,unter die dusche zu springen ,anschließend was kräftiges zu essen (steak,nuddeln,salat,)u. wie ein neuer mensch gestärkt herraus zu kommen ...u. jetzt kommst du ....;)
craim der mega fit vom bau is u. neben bei moutain-bike fährt (down-hill)u. hab-ki-do betreibt |
naja, wenn ich von der arbeit komme, bin ich sowieso ko. dann eine dusche, und ein STEAK mit einem BIER ist sowieso GRUNDSÄTZLICH nie zu verachten ;)
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Wisst ihr eigentlich wie oft man als Radfahrer den Wunsch hegt auf dem Radweg parkende Autos mittels eines kleinen, süßen C4 wieder auf die Strasse zu bewegen? :D
Früher haben aufgrund dieses Wunsches (und in Ermangelung von C4 :D) einige Aussenspiegel dran glauben müssen :eg: - mittlerweile bin ich aber doch etwas ruhiger ;) |
und wie oft man gerne Fahrradfahrer umfahren würde, weil sie nebeneinander fahren, wenn gerade Gegenverkehr kommt oder mal eben auf der Fahrbahn hin und herschlängeln oder auf der falschen Fahrbahn entgegenkommen, rechts vor links nicht beachten.....
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@Sven
wie warst du denn drauf :) Das mit den Radfahrern ist manchmal schon doof, erst recht, wenn die mit Rennrädern in einer Gruppe fahren und man wegen Gegenverkehr nicht mal eben überholen kann. Wenn ich mit nem Freund zusammen unterwegs bin, fahren wir immer hintereinander, wenn sich ein Auto von hinten nähert. Ich weiß auch garnicht, ob das "Pulk"-fahren bei Radfahrern überhaupt erlaubt ist... |
Jetzt nur mal rein rechnerisch:
Ein Fahrradfahrer hält naturgemäß etwa 50 - 70 cm Abstand zum Strassenrand (gemessen von der rechten Lenkerseite). Er selbst nimmt ebenfalls ca diesen Raum ein, mit diversen Schwankungen (nicht weil er besoffen ist sondern weil die meisten Radfahrer nicht zu 100% geradeausfahren) können wir uns auf ca. 1,50m einigen? Ein Autofahrer muss einen Sicherheitsabstand von 1m (ich glaub mittlerweile sogar 1,5 halten) - gerechnet vom rechten Rand des Autos bis zum linken Lenkerende des Radfahrers. Ok, damit sind wir bei 2,5m bis 3m, rechne mal die Breite des Autos hinzu..... So, nun sind die meisten Fahrspuren aber nur ca 4m - 4,5m breit - und wo soll jetzt das Auto noch hin???? Um es mal klarzustellen: Radfahrer gelten, wenn sie auf der Straße fahren, wie Kraftfahrzeuge und dürfen, bei Gegenverkehr, nicht überholt werden wenn die Fahrspur dazu nicht breit genug ist. Daraus ergibt sich dann übrigens auch daß 2 Radfahrer auch nebeneinander fahren dürfen - es ändert nämlich nichts an der Tatsache daß eh schon zu wenig Platz da ist :D Zur Frage "Pulk fahren": Ja, Rennradfahrer in Gruppen ab 5 dürfen zu Trainingszwecken im Pulk fahren und dabei die komplette Fahrbahnbreite einnehmen. Und bevor jemand kommt und sagt daß Radfahrer gefälligst auf dem Radweg zu fahren haben: Seit Anfang 2001 ist das nicht generell so, es ist abhängig von der Einschätzung des Radfahrers ob er den Radweg als zumutbar empfindet. Netter Gummiparagraph :D @comcin: Bei den letzten Punkten geben ich dir vollkommen Recht ;) Ich kann Radler die sich im Verkehr fahrlässig bis doof verhalten nicht ausstehen.... die machen nämlich den schlechten Ruf. |
Aha, das wußte ich auch noch nicht... nämlich dass Radfahrer bei vorhandenem Radweg den nicht zwingend nutzen müssen. Bei einem schlechten Radweg ist das klar, aber wann ist ein Radweg für (teure) Rennräder schlecht? :) ...wirklich ein Gummiparagraph
Ich hatte schon oft überlegt, einen Radfahrer etwas "abzudrängen" (oder besser: überzeugen) weil er mich als Autofahrer blockiert und neben der Fahrbahn ein 2m breiter Radweg angelegt ist. Naja gut, ich nutze immer die Radwege, mir ist aber wahrscheinlich auch jeder Radweg zuzumuten, da ich nur Mountainbikes fahre. :) Fährt hier eigentlich jemand regelmäßig mit dem Rennrad? (@Sven?) Wenn ja, welche Durchschnittsgeschwindigkeit fährt man damit so auf 50km ebene Straße (normaler Gegenwind)? |
Mhmm, auf gerader Straße ist kaum möglich - da es dummerweise immer wieder Kreuzungen und Ampeln gibt die den Schnitt versauen :D....
Mit dem Rennrad komm ich auf einen Schnitt zwischen 30 und 35 wenn ich mir die richtige Strecke suche... Mal davon ab, für Rennräder die eindeutig als Sportgeräte zu klassifizieren sind (das sind die, die auch keine Beleuchtungsanlage benötigen) gilt die Radwegpflicht eh nicht. |
Aha, ich dachte man könnte einen höheren Schnitt damit fahren...
ich komme mit dem Mountainbike ja schon auf einen 30er Schnitt auf Straße... aber ich weiß ja nicht, wie gut du trainiert bist :D Wie oft fährst du denn so und wie lang sind deine Touren in etwa? Ich hoffe, du fährst wenigstens nicht mit flatternden T-Shirts und Jeans :D |
naja, sven, deine rechnung von oben stimmt aber nicht so ganz...
sonst könnte man 2 Fahrradfahrer, die nebeneinander fahren nie überholen, da 1,50 Meter Abstand und 2,50=beide Fahrradfahrer zusammen mit Abstand vom Fahrbahnrand... ergeben bei bei mir 4 m. Hm, mit dem Auto vielleicht kurz durchs Feld um zu überholen? ;) :D Wir können uns vielleicht auf: "Fahrradfahrer bitte hintereinander fahren" und "Überholen bitte nur, wenn Gegenfahrbahn nutzbar" einigen. :) |
Durchschnitt oder das was du fährst wenn du auf den Tacho guckst?
Nein, auf dem Rennrad fahr ich schon in den passenden Klamotten :D |
Nee ich mein´ Durchschnitt. Das was die meisten Tachos bei AVG (average) anzeigen...
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@comcin: Jupp, einigen wir uns darauf ;)
@comcire: Früher hab ich Touren von 80 - 100km gemacht, in den letzten 5 Jahren bin ich dazu aber nicht mehr gekommen und diesen Sommer konnte ich garnicht da ich, wegen des Diebstahls meines normalen Rades, das Rennrad einigermaßen alltagstauglich machen musste. |
Zitat:
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ups, falsch gelesen....
aber 4m kommt mir zu breit vor für eine Spur. Mit deinen 6m für beide kann ich mich schon eher anfreunden...:) |
Zitat:
craim für den hindernisse kein problem sind ..eigendlich eher lieber als wenn man nur ne gerade strecke vor sich hat ...u. noch was .``ne rote ampel...was is das?????....;) ..´´ |
:rofl: Also so nen Schwachsinn hab ich selten gesehen :lol: Ich liebe solche hohlen Vorschriften ;) SInd zum totlachen :rofl:
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