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  #1  
Alt 24-11-2009, 14:46
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Betreuungsgeld – Betreuungsgutschein

Ab 2013 sollen Eltern die ihre Kinder nicht in den Kindergarten bringen, sondern diese selbst betreuen, mit einem sogenannten 'Betreuungsgeld' entlohnt werden.

Allerdings herrscht bei diesem Thema keine Einigkeit unter den Politikern.
Schon im Vorfeld wird überlegt, ob alle Eltern dieses Geld auch angemessen verwenden.
Dabei wird den finanaziell schlechter gestellten Familien wohl das Recht abgesprochen, das Geld vernünftig zu verwenden.

'Bild' stellt es mal wieder knallhart in den Raum.
Können Hartz-IV-Empfänger nicht mit Geld umgehen?

Mehr zum Thema hier.
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  #2  
Alt 24-11-2009, 15:23
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Wie kommt man auf die Idee, das Leute das Geld nicht für ihre Kinder ausgeben oder für die Sparen oder ähnliches? Weil es nicht soooo abwehgig ist. Es gibt einfach zu viele Deppen, die das warscheinlich gnadenlos ausnutzen würden. Und die sind in allen Schichten vertretten.
Aber wie das denn aus? Gibt es denn irgendwelche Reglementierung, wie das Geld eingesetzt werden sollte? Oder steht das zur "freien" verfügung?

EDIT: Ok. Habe gerade gelesen es sollen wohl Gutscheine über den Betrag verteilt werden.....Gibts da nen Unterschied zum Geld Bar auf die Hand bzw. aufs Konto. Warscheinlich nicht. Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen das man für die Summe aufs Arbeitengehen verzichten kann.
Unabhängig davon ist ja es nicht unbedingt von Nachteil sich mehr um sein eigenes Kind zu kümmern. Aber diesen Weg halte ich für eindeutig falsch.
__________________
3..2...1..LACHS *klatsch*
Reading motherfucker, can you do it?

Geändert von Chaoskilla (24-11-2009 um 15:31 Uhr).
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  #3  
Alt 26-11-2009, 18:48
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Es ist sicherlich nicht falsch, seine Kinder auch zu Hause ordentlich zu betreuen.
Diese 'Ungleichbehandlung' stört mich etwas.
Hartz IV Eltern kriegen nen Gutschein, die Eltern die sowieso Kohle auf der Tasche haben kriegen noch mehr.
Wenn das mal kein Fall für die Gerichte ist.

Kindergarten sollten imho eigentlich zur Pflicht werden.
Gerade in Haushalten mit Emigrationshintergrund und dergl., in denen i.d.R. zu Hause auch deren Landessprache gesprochen wird, muss die Pflicht bestehen, Kinder in Einrichtungen zu schicken, das diese dort auch mit dieser Landessprache vertraut gemacht werden.

Wie sollen den die Kinder durch die 'Schuljahre' kommen?
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