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  #1  
Alt 03-09-2007, 12:58
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Politik/Gesellschaft: - Öffentliches Alkoholverbot

Wie ich gestern zufällig in den Nachrichten mitbekommen habe, gibt es schon ein Verbot für einige öffentliche Plätze.

Allerdings erst in einem der neuen Bundesländer, und auch nicht Landesweit.
Ich finde das jedenfalls sehr interessant.

Mehr dazu hier.
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  #2  
Alt 03-09-2007, 13:05
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Soweit ich mitbekommen habe, ist es an spielplätzen schon verboten, was ich gutheiß

ist das regional? also münchen oder bayern, oder ist es landesweit?
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  #3  
Alt 03-09-2007, 13:15
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Es gibt demnächst auch ein öffentliches Rauchverbot für u18Jährige, wobei das eigentlich sonnlos ist, da in Deutschland die Altersgrenze der Raucher auch auf 18 Jahre gelegt worden ist

Mfg
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  #4  
Alt 03-09-2007, 13:20
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das verbot gibt es schon seit 1.9
naja das ist die folge dessen, wenn rauchen erst ab 18 ist, dann dürfen die zigaretten auch nicht an unter 18j verkauft werden...
meine frage: ab wann ist in discos das rauchen verboten? oder garnicht?
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  #5  
Alt 03-09-2007, 13:39
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Disco ist doch ein öffentliches Gebäude, demnach wie in Kinos, Kneipen -> Rauchen verboten... oder ?

Mfg.
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  #6  
Alt 03-09-2007, 13:40
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Zitat:
Zitat von ElDono0 Beitrag anzeigen
Soweit ich mitbekommen habe, ist es an spielplätzen schon verboten, was ich gutheiß

ist das regional? also münchen oder bayern, oder ist es landesweit?
Bisher wohl nur in ausgewählten Städten in Thüringen.
Du darfst wohl "noch" weitersündigen.

Verstösse gegen dieses Alkoholverbot können vom Ordnungsamt mit bis zu 35.- Euro geahndet werden.
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  #7  
Alt 03-09-2007, 14:31
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Na, bekommen wir jetzt amerikanische Verhältnisse in Deutschland?
Alkohol nur noch in braunen Papiertüten über die Straße tragen und im Auto muss gekaufter Alkohol im Kofferraum gelagert werden....

Ok, es geht mir auch ein wenig auf den Senkel wenn ich die Leute schon frühmorgens mit Bierflaschen irgendwo rumsitzen sehe - und die immer noch an der gleihen Stelle hocken wenn ich nach Feierabend wieder dort vorbei komme.
Auf der anderen Seite finde ich es aber ab und zu auch gemütlich mit ein paar Freunden irgendwo zu sitzen und sich ein Bier auf der Straße zu trinken.

Vielleicht sollte der Ansatz einfach anders sein?
__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #8  
Alt 03-09-2007, 14:40
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da stellt sich halt die frage, welcher ansatz?

uhrzeiten regelung? nur an bestimmten tagen in der woche?

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  #9  
Alt 03-09-2007, 17:24
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Bisher sieht es wohl so aus, das die Mitarbeiter des Ordnungsamtes einen grösseren Spielraum zur Verfügung haben.

Den einen Verwarnen Sie mündlich, dem anderen knöpfen Sie bis zu 35.- Euro ab.
Nur sind die Stellen, an dem der Alkoholgenuss untersagt ist, noch nicht einmal gekennzeichnet.

Andere (Bundes) Länder, andere Sitten.........

Ich musste dabei auch an die braunen Papiertüten der Amis denken.
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