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Regelwerk des Haup- und Anwärterclans [ - GFC - ]
Regelwerk des Haupt- und Anwärterclans GermanFightClub [ - GFC - ] und [ - GFCa -] Die Aufnahme: 1.1) Vor der Aufnahme in den Clan ist als erstes eine Bewerbung zufertigen, die der Bewerber auf unserer Homepage http://www.clan-gfc.com findet. 1.2) Zweitens sollte der Bewerber sich in unserem Forum kurz vorstellen damit wir uns schon mal vorab ein Bild von ihm machen können. 1.3) Verpflichtend für die Aufnahme ist das vorhanden sein des MSN Messenagers der dem Clan zur Kontaktaufnahme unter einander dient. 1.4) Die Aufnahme erfolgt zunächst in unseren Anwärterclan [ - GFCa -] mindestens 1 Monat , nach dem der Bewerber sich hier als vollwertiges Mitglied in unserer Gemeinschaft erwiesen hat. Wird über die entgültige Aufnahme per Abstimmung durch die Mitglieder des Hauptclans [ - GFC - ] entschieden. Die Mitgliedschaft: 1.1) Mit der Mitgliedschaft in unserem Clan verpflichtet sich das Mitglied automatisch zu Fairplay des weiteren verpflichtet sich das Mitglied den Namen GermanFightClub in Ehren zuhalten. 1.2) Die Mitgliedschaft in unserem Clan ist ausschließlich, das heißt das Mitglied darf in keinem anderen Clan vertreten sein. 1.3) Das Mitglied muß sich aktiv am Clanleben beteiligen, das heißt das Mitglied hat mindestens 2 mal im Monat an unserem Clanabend teil zunehmen. Das Mitglied sollte sich auch aktiv an unserem Forum beteiligen zum Wohle des Clans. 1.4) Sollten unter den Clanmitgliedern Streitigkeiten entstehen sind diese Intern zu regeln, es besteht auch die Möglichkeit es in der Kummerbox auf unserer Homepage den Leadern und dem Counselor zu melden. 1.5) Es werden keine Clanwars zwischen dem Haupt- und Anwärterclan geführt. Das gleiche gilt auch für den Clan GSG9 und Real , dem Haut- und Anwärterclan. Aufhebung der Mitgliedschaft: 1.1) Zur sofortigen Aufhebung der Mitgliedschaft im Clan führt folgendes Verhalten. Der Gebrauch von Cheats, Trainern,Reconnection Errors u.s.w. sowie die Beschimpfung anderer Spieler oder Clans und das verbreiten von falschen Gerüchten. 1.2) Die sofortige Aufbebung der Mitgliedschaft nach groben Verletzungen der hier aufgeführten Regeln. Stand 07.07.2003 Geändert von mcgreger1 (20-08-2003 um 23:06 Uhr). |