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  #1  
Alt 27-11-2008, 21:14
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Germane45 Germane45 ist offline
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Ich suche gute Ideen zum GEZ "Problem"

GEZ = Gebühreneinzugszentrale

Offiziell bin ich ja in meiner Hütte der Haushaltsvorstand.
Unsere GEZ Gebühren laufen Buchungstechnisch allerdings nicht über meinen Namen, sondern der Finanzministerin.

So weit, so gut...........

Allerdings befinden sich in meinem Haushalt noch zusätzlich 2 weitere Personen.
Merkwürdigerweise wurden die beiden von der GEZ gezielt angeschrieben.

Wieso haben die Beiden Post bekommen, und nicht ich?
Woher haben die die Namen und Adressen?

Das erste Schreiben der GEZ ging gleich in den Müll.
Aber die lassen ja ned locker und schreiben weiter.

Wie geht ihr mit Post dieser Art um?

Wie ich schon mitbekommen habe, sind Rundschreiben dieser Art gerade in Mode.

Die Krönung ist ja noch, das wir das Porto für die Rücksendung bezahlen sollen.
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  #2  
Alt 27-11-2008, 21:39
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RangerOfDead RangerOfDead ist offline
Tarnpanzerlehrling

 
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Immer wieder in den Müll werfen, die GEZ muss dir nachweisen das du die Geräte 1. besitzt und 2. nicht angemeldet hast, ersteres ist sehr schwer da ich bezweifeil das jemand die GEZ einfach so bei sich rein lässt.
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  #3  
Alt 27-11-2008, 21:42
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Erzputzer

 
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ich würd das nicht auf die leichte schulter nehmen.für mich nen sauhaufen mit viel krimineller energie.sich gegen die zu wehren ist nicht einfach.
aber nicht antworten ist der falsche weg.
guck mal hier: https://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#2
da gibts ein paar antworten auf deine fragen
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  #4  
Alt 27-11-2008, 21:51
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Das die GEZ Mitarbeiter mt allen erlaubten und unerlaubten Mitteln arbeiten, hat sich auch schon bis zu mir rumgesprochen.

Nur mit "Wegschmeissen" der Post kommt man ja auch nicht weiter.
Müssen die Mitbewohner alle Daten Ordnungsgemäss ausfüllen?
Wie Geburtsdatum usw.
Was geht die das an?

Wenn wir den Mist schon ausfüllen, bin ich verpflichtet auch noch das Rückporto zu zahlen?
Oder kann ich es unfrankiert mit dem Vermerk "Porto zahlt Empfänger" zurückschichen?

@Frank, Danke.
Ich suche auch noch noch Erfahrungen zu dem Thema mit dem Sauhaufen. ^^

Geändert von Germane45 (27-11-2008 um 21:54 Uhr).
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  #5  
Alt 27-11-2008, 22:14
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Also "Porto zahlt Empfänger" geht nicht. Dann nehmen die den Brief nicht an. Habe ich 3mal gemacht. Ob du dazu verpflichtet bist das Porto selbst zu zahlen weiss ich allerdings nicht.
Habe dann dort angerufen das die mir bitte beim nächsten Brief eine Briefmarke mitschicken sollen, damit der Brief endlich bei denen an kommt. Ich glaube die Frau am Telefon dachte ich wolle sie verarschen und hat gleich vorgeschlagen das telefonisch zu klären, habe aber abgelehnt mit der Begründung das ich telefonisch überhaupt nichts abschließen werde, egal was es ist. Zumal das mit dem Kontoeinzug auch gar nicht geklappt hätte, oder?

Nach 2 oder 3 weiteren Briefen wurde mir das ganze dann aber doch zu dumm und ich habe mir eine Briefmarke gekauft und den Brief ordnungsgemäß verschickt

Allerdings kannst du sie so wenigstens etwas "ärgern". Für jeden Brief den die dir schicken kostet die das ja Geld. Die nette Person die den Brief verfasst bekommt ja auch ihr Gehalt
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  #6  
Alt 28-11-2008, 00:38
Benutzerbild von ahitsawin
ahitsawin ahitsawin ist offline
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achja die GEZ

es gilt folgendes:
-jeder hat auskunftspflicht gegenüber der gez
-jeder muss seine geräte anmelden und die gebühren für zahlen
aber
-die gez muss grundsätzlich beweisen dass du ein/mehrere geräte besitzt solltest du falsche aussagen machen (nix vorhanden trotz tv+radio im wohnzimmer)
die gez darf nicht ohne deine erlaubnis deine wohnung betreten, sollte mal nen fahnder klingeln kann man dennoch sagen man hätte nix und tür zu machen
die gez darf nicht dein grundstück betreten um in dein auto zu schaun ob nen radio ist, bzw. tut sie das ist dieser beweis nicht rechtsgültig

rein rechtlich hat die gez keinerlei möglichkeit dir eine falschaussage zu beweisen solange du nix falsches sagst bzw. angehörige, demzufolge muss eigentlich keiner zahlen^^

kurz problem vom op:
meine wohnung ist allein über mich gemietet, ich habe aber noch nie gez gezahlt. ich wohne mit meiner freundin zusammen, die seit nem jahrzehnt gez zahlt, demzufolge brauche ich auch gar nicht zahlen weil wir ja im gleichen haushalt zusammen wohnen und leben.
das weiss die gez aber nicht und schickt mir daher alle 6 monate mal nen brief ich solle denen auskunft erteilen

jetzt kann ich a) das ding ausfüllen udn meine freundin angeben und hoffen dass sies raffen
oder b) einfach in die tonne damit und nicht beachten, ich hab keine zeit mich um jeden scheiss zu kümmern

ich habe mich bisher immer für b) entschieden weil mir die gez einfach zu blöde ist und sie mir sowieso nix kann, selbst wenn meine freundin hier nicht wohnen würde oder nicht zahlen würde tät ich nicht reagieren, solln die doch wen vorbeischicken der mir erstma gez erklärt weil ich null ahnung hab was das eigentlich is und die von mir wollen
unsere ausländischen mitmenschen tuns btw nicht anders
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  #7  
Alt 28-11-2008, 00:45
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die nette person die den brief verfasst nen sich edv und macht sowas automatisiert ^^
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  #8  
Alt 28-11-2008, 02:20
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Ich machs bei solchen Briefen so; Wegwerfen... Wenn dies wirklich Ernst meinen melden sich die schon - Solangs nicht eingeschrieben kommt kanns mir egal sein . Sollen erstmal beweisen das mir ein Brief zugestellt wurde.
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  #9  
Alt 28-11-2008, 02:54
Benutzerbild von gersultan
gersultan gersultan ist offline
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Wie sie an die Daten kommen sollte mit dem Link von Tara klar geworden sein:
Zitat:
Dabei nutzt die GEZ die Daten, die sie auf unterschiedlichen Wegen übermittelt bekommt, und gleicht sie mit dem Bestand der Gebührenzahler ab. Sämtliche noch nicht erfassten Personen werden als potentielle Schwarzseher- und hörer angeschrieben. Die höchste Erfolgsquote wird bei der Nutzung der Daten erzielt, die von den Meldebehörden übermittelt werden.
Ansonsten ist es recht einfach:

Ist jemand zu Rundfunkgebühren verpflichtet, dann muss dieser der GEZ auch antworten. Hat man keine Pflicht, dann muss man ihnen auch gar nicht antworten

Siehe auch:
Zitat:
Aus § 4 Abs. 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag ergibt sich für Rundfunkteilnehmer die Pflicht, den Rundfunkanstalten bzw. der GEZ, die für diese tätig wird, Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum der Gebührenpflicht betreffen. Daneben kann diese Auskunft auch von Personen verlangt werden, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Empfangsgerät bereithalten, dieses aber nicht umfassend gemeldet haben. Aus dieser Vorschrift kann jedoch keine generelle Auskunftspflicht abgeleitet werden; danach müssen solche Umstände nicht gemeldet werden, die gerade keine Gebührenpflicht begründen.
Interessant ist folgener Absatz:
Zitat:
Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt. In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht.
Meine persönlicher Erfahrung nach ist es am Besten, wenn man sich im Recht fühlt, denen gar nicht zu antworten

btw: wenn ein Rückumschlag bei gefügt ist, auf dem schon 'Antwort' aufgedruckt ist, kann man den Hinweis 'bitte freimachen' getrost ignorieren und den Brief/Postkarte ohne Briefmarke losschicken
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  #10  
Alt 28-11-2008, 02:55
Benutzerbild von Surli
Surli Surli ist offline
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Naja Swizzy, auch wenn die Bilag in der Schweiz genauso abgeschafft gehört wie die GEZ in Deutschland, kann man das doch nicht ganz vergleichen... die sind da doch um einiges... sagen wir mal penetranter .

Dazu fällt mir grad wieder was lustiges ein... aus den Heise Foren:

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/foren...15239754/read/

Das ist Hans. Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll
Hans Gebühren in Höhe von 16,15 für seinen TV und seine Radios
zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV
genannt.

Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans
leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu
zahlen.

Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er
gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die
Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er
sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist.

Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:
Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt
ihn schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich
den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann
mit einer Geldbuße geahndet werden.

Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der
Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge
nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit
nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert
gering.

Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die
GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig:
Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten
auf die GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private
Inkasso- Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da
die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten muss
die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative
Mittel zuzürckgreifen.

Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe
von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer
unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert
Hans sich nicht, dass diese so wild droht.

Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das
"Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den
Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu
geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfür ernste Anhaltspunkte
vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird
der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens
seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es würde der GEZ
auch bei privaten Personen nichts bringen. Es könnte höchstens der
Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und
eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis
bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die
Beweismöglichkeiten in privathaushalten gering sind.

Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ
weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die
Ablage Rund.

Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren
bringt: der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso
wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.

Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich
gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im
Auftrag der GEZ Jagd auf
Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.

Mehr zu diesem Thema gibt es hier:
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.d...wthread&tid=66


Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den
Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet
mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur
überführen kann, wenn diese
mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.
Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13
des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird
zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben.
Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des
Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch
mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die
Geräte natürlich letzte Woche
auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiss er
nicht mehr- muss er auch nicht; Schließlich müsste die GEZ ihm was
nachweisen.

Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat:

Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun,
ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den
Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt
locker, er weiss, dass das
Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist
geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess
rechtfertig.- und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das
lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In ähnlichen Verfahren
konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen
bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2
Schergen oder ein Fotoals "beweis" lässt sich gerade mal als
Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten.- auf den die GEZ
auch gar nicht scharf ist.

Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine
Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen
erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt.

Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber
nicht. Da die mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch
langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten
einfach wieder ab. "Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf
die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas
Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher.

"Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel für
Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld,
sollten die Gebühren auf über 17 Euro klettern. Hans hat viele
gleichgesinnte. knapp 10% der Bevölkerung
sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünte
Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit
dem Besuch des Gebührenschergen und einer mehrjährigen Rückzahlung-
das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend
informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen
reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie
Hans ein eingermaßen ruhiges leben, denn Hans hofft das der Scherge
merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus
zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe- bis zur nächsten
Schergen Gebiets- Neuzuweisung.

wie ein Forenschreiber einmals schrieb:

"man muss nur ertragen, dass die Freaks auch früh morgens klingeln"

Aus
http://www.ppc-welt.info/community/a...27074-p-4.html
__________________

Geändert von Surli (28-11-2008 um 02:58 Uhr).
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  #11  
Alt 28-11-2008, 11:23
Benutzerbild von Germane45
Germane45 Germane45 ist offline
ドイツ人-Admin

 
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Germane45 ist ein C...
OL Nick: Germane45
Schönen Dank für die Stellungnahmen zum Thema.

Jetzt bekam ich auch noch einen Anruf.
Allerdings nicht von der GEZ.

Der Anrufer stellte sich als Mitarbeiter von Emnid vor, und wollte eine Umfrage zum Thema Rundfunk machen.
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  #12  
Alt 28-11-2008, 17:59
Benutzerbild von RoteZora
RoteZora RoteZora ist offline
Kanes linke Hand

 
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Vielleicht sollte man dem antworten, aber falsche Angaben machen.
__________________
Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe.
Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten.
BundesligatippspielChampionsleague-Tippspiel


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  #13  
Alt 28-11-2008, 18:56
MewtoX MewtoX ist offline
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Registriert seit: Oct 2002
Beiträge: 2.809
MewtoX ist...
Style: cncboard
Wenn einer Interesse daran hat zu erfahren wie ich damit umgegangen bin, kann er mich gern per PN kontaktieren, man weiß ja nie wer hier mitliest

Mein Tipp, anmelden

Mfg.
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  #14  
Alt 28-11-2008, 21:08
Benutzerbild von Navigator
Navigator Navigator ist offline
Visceroid

 
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oh ja, solche Anrufe sind spitze, vorallem wenn man anfängt Sender und Sendungen aus Österreich und der Schweiz aufzuzählen. Macht sehr viel Spaß, besonders der Teil am Ende davon zu erzählen wieviele Sender die ganzen Hotels haben.

Ich zahle zwar die Gebühren, hatte aber viel Spaß beim Umzug von HH nach Berlin. War zwischenzeitlich 4xmal Fremd angemeldet worden.
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