Thema: Sterbehilfe
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Alt 19-11-2004, 07:40
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Zitat:
Zitat von Sebai-giz-Frill
1. Der Patient müsste unter extremen schmerzen leiden
2. Es darf keine chance mehr auf Genesung bestehen bzw. es müssen alle möglichkeiten darauf ausgeschöpft werden
3. Der Patient müsste eine eindeutige erklärung darüber abgeben dass er sterben will.
Das ist natürlich nett gesagt, allerdings ist es so, wer entscheidet, wo die Grenzen sind? Wer definiert extreme Schmerzen? Sind extreme Schmerzen schon wenn ich ein Loch im Zahn habe?
Außerdem glaube ich nicht, dass jemand der im Wachkoma liegt noch Schmerzen spührt.
Und wer kann die 100%ig sagen, dass keine Chance mehr auf Genesung besteht? Und wie verläuft das ganze, wenn sein Todesurteil unterzeichnet wurde, und zwei Wochen später kommt ein neues Medikament auf den Markt?
Und die Meinung des Patienten ist in dem Fall sowieso vollkommen irrelevant. Durch die körperliche Belastung durch Schmerzen und die psychische Belastung durch die Verkrüppelung ist er überhaupt nicht mehr in der Lage eine objektive Antwort zu geben.

Zitat:
Zitat von Surli
muss der Patien diesen Wunsch widerholt bei KLAREM VERSTAND äussern.
Und da ist schon das Problem, jemand der seinen eigenen Tod herwünscht, kann keinen klaren Verstand mehr haben.
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