Thema: Sterbehilfe
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Alt 18-11-2004, 22:55
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Sebai-giz-Frill Sebai-giz-Frill ist offline
Cabal

 
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Zitat:
Zitat von TMOA
Und wer entscheidet ab wann die körperlichen Behinderungen so stark sind, dass sie die psychische Erkrankung außer vor halten können und Sterbehilfe rechtfertigen?

Wer legt fest, ab wann es gerechtfertigt ist einen Menschen zu töten?
also ich würd das nach bestimmten kriterien festlegen.
zum 1. Der Patient müsste unter extremen schmerzen leiden
2. Es darf keine chance mehr auf Genesung bestehen bzw. es müssen alle möglichkeiten darauf ausgeschöpft werden
3. Der Patient müsste eine eindeutige erklärung darüber abgeben dass er sterben will.

nur wenn alle 3 Dinge zusammentreffen fände ich sterbehilfe gerechtfertigt.
Zitat:
nur rechtlich nicht und das ist das ganze problem
in deutschland gibts sowas das sich grundgesetz nennt und nachdem ist die würde des menschen unantastbar
hm, aber da stellt sich mir die frage ob das wirklich ein Menschenwürdiges Leben ist wenn man unter unerträglichen schmerzen mit allen möglichkeiten am Leben erhalten wird und definitiv keine möglichkeit auf genesung besteht oder obs nicht evtl. doch menschwürdiger ist jemanden in frieden sterben zu lassen.
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