Nein es ist kein Widerspruch zum GG. Da bei einer Beamtenbeleidigung der Vertreter des Staates und als solcher der Staat selbst beleidigt wird.
Es stellt sich dabei natürlich die Frage, wenn in einer Demokratie das Volk der Soverän, also der Staat ist, warum darf ich mich nicht selbst beschimpfen?
Fragen über Fragen und keine Antworten. Hauptsache die Anwälte sind beschäftigt und die Gerichte haben keine Zeit für wichtige Dinge.
|