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Alt 13-07-2010, 19:49
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RoteZora RoteZora ist offline
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RoteZora ist ein C...
15 Gründe, die soeben besichtigte Wohnung nicht zu beziehen

15.) Der "silbergraue Effekt-Fußboden" wirkt merkwürdig bewegt und du könntest schwören, dass ein Teil davon über deine Schuhe gekrochen ist.

14.) Sie ist billig, neu, kostet keine Maklergebühren - und sie befindet sich in Solwezi, Zambia.

13.) Der Vermieter sagt dir, dass die Tapete nicht entfernt werden dürfe, da sie für die Stabilität des Hauses nötig sei.

12.) Der Vermieter meinte mit einem lüsternen Blick auf deine Freundin: "Über die Miete können wir noch diskutieren!"

11.) Die bisher unbekannte Kakerlakenspezies ist ziemlich aggressiv. Gott sei Dank ist der nunmehr verschiedene Vermieter vor dir in die Wohnung gegangen.

10.) Als du die Balkontür aufgemacht hast, jubelten dir tausende Menschen zu.

9.) Das Schild "Warnung vor dem Hund" hängt an der Wohnungstür - von innen!

8.) Der Immobilienmakler musste erst das Polizeisiegel an der Wohnungstür entfernen.

7.) Toilette, Spülbecken und Dusche in einem ist zwar sehr platzsparend, aber nicht wirklich erstrebendswert.

6.) Während du die Wohnung besichtigst, kamen alleine fünf Männer an, die sich erkundigten, wo "Rosi" denn heute sei und ob sie frei sei.

5.) Die Hälfte der Zimmer hat gelbe Schilder an den Türen, in denen jeweils drei schwarze Dreiecke abgebildet sind, deren Spitze zur Mitte zeigen...

4.) Es ist ja nett, dass dies eine ausgefallene Designerwohnung ist, aber du hast deine Toilettenschüssel doch lieber im Bad als im Wohnzimmer.

3.) Du hättest nie gedacht, dass man allein anhand der Kaugeräusche, die durch die dünnen Wände aus der Nachbarswohnung zu hören sind, erraten kann, was die Nachbarn gerade essen.

2.) Die 85jährige Vermieterin hat dich mit einem Augenzwinkern auf ein Likörchen eingeladen.

1.) Und der beste Grund, die soeben besichtigte Wohnung nicht zu beziehen:
Die Blutflecken an der Wand stören dich genauso wenig wie dieser komische weiße Umriss eines Menschen auf dem Parkett, aber dass du keine TV-Schüssel an der Außenwand anbringen darfst, ist nun wirklich zu viel!
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe.
Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten.
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