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Alt 17-08-2009, 22:24
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Gibts nen Urteil drüber

eine Bestellbestätigung ist kein Rechtsgültiger Kaufvertrag, lediglich die bestellung ist eingegangen!

in ighren AGB haben alle großen Versandhäuser die Klaiusel mit den Preisen ohne GEwähr stehen, ums ich eben gegen sowas abzusichern


Rechne mal aus Otto müsste die 6500 geräte ausliefern? wer soll dens chaden von bald 10 Mio € Tragen? das würde Entlassungen und schliesungen nach sich zoehen. so arrogant wäre kein richter.

man kann glück haben das bei geringer bestellung von ner hand voll geräten der händler sagt er liefert die geräte zud em preis aus. um die kunden nicht zu verärgern.
aber bei solchen mengen liegt ja kein bedarf bei den kunden an sondern die klare absicht des wiederverkaufs. und das überstützt kein gericht und auch kein warenversender

keiner der Kunden hat auch nur einen hauch einer chance ein gerät zu bekommen. auch nicht wenn er es bereits bezahlt hätte ( er bekommt halt ne gutschrift oder einen warengutschein
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