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Alt 08-09-2007, 14:39
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Zitat:
Zitat von Lord Evil Beitrag anzeigen
... aba gibt das der regierung das rech das zu unterbinden? meiner meinung nach nich!
öhm wer soll es sonst tun? ...
genau genommen ist rauchen doch schon lange verboten xD :
§ 223 StGB Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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