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Alt 30-06-2007, 01:56
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Sven Sven ist offline
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Kommt drauf an ob man das erwarten kann oder nicht (die Überstellung in ein deutsches Gefängnis)... Ich denk in dem Fall schon und die Eröffnung eines deutschen Verfahrens ebnet den Weg dorthin.
In einer Sache in der ein Erwachsener ein Strafverfahren zu erwarten hat weil er geklaut hat, einen Mord oder eine Vergewaltigung beging, seh ich den ausländischen Knast als gerechtfertigt an. Wer bewusst in einem fremden Land Mist macht sollte auch nach der dort geltenden Rechtsprechung behandelt werden...

Das hat jetzt nichts damit zu tun, daß ich das Vorgehen der türkischen Justiz nicht als ok ansehen würde - nur ist ein Junge von 17 Jahren in einem deutschen Untersuchungsgefängnis (und dazu würde es bei einer Überstellung eh nicht kommen, die Fluchtgefahr ist ja weg) deutlich besser aufgehoben.

Wenn das Verfahren in der Türkei bleibt ist eigentlich davon auszugehen, daß er mit der Mindeststrafe davon kommt, das wären, da er minderjährig ist, 3 Monate. Und davon hat er fast alles abgesessen, nach der Verhandlung wäre er dann frei.
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