Als Begründung hat der Soldat angegeben:
Zitat:
Er habe gravierende verfassungsrechtliche, völkerrechtliche sowie strafrechtliche Bedenken.
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Sind diese Argumente vllt. haltlos?
Wie hier wohl einige die Ansicht vertreten, sind Soldaten reine Befehlsempfänger.
Da der Offizier aber
diesem Arbeitskreis mit angehört, wäre eine andere Entscheidung, als die von ihm getroffene nicht vllt. unglaubwürdig?