Vielleicht findest Du
hier etwas brauchbares.
Aber vom reinen Gefühl her würde ich schon sagen, wenn eine einwandfreie Leistung nicht von seitens des Anbieters gewährleistet wird, kann man von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
Man muss nur vorher dem Anbieter die Möglichkeit gegeben haben, nachzubessern.
Da ist dann aber die Beweispflicht bei dir.