Wenn du von Dir aus die Maßnahme beendest musst du mit einer Sperrzeit rechnen.
Ob Maßnahmen sinnlos sind entscheidest nicht du!
Alle Maßnahmen für die Arbeitslosenstatistik sind sinnvoll.
Ob sie Dir helfen ist bedeutungslos.
Die Sperrzeit muss dir mit einer Begründung und Widerspruchsbelehrung schriftlich zukommen. Denke ich jedenfalls das Schriftform erfoderlich ist.
Du kannst Widerspruch einlegen.
Evlt. kannst du Beratungshilfe beantragen (nur wer kein Vermögen hat)
Ratschlag von mir.
Immer alles schriftlich geben lassen. Den Empfang von Dir abgegebenen Dingen bestätigen lassen.
Telefon oder Mündlich ist gar nichts!
Mehr ist auf die Ferne nicht zu sagen.