für mich ist der fall einfach. wenn ein hehler gefasst wird, wird ihm sein diebesgut doch auch nicht abgekauft. es wird alles konfisziert
es ist gestohlene ware, deshalb sollte man die cd in beschlag nehmen. bestraft werden dann zum einen die steuersünder, wegen steuerhinterziehung etc., aber zum anderen auch der Verkäufer, wegen datenausspähung und hehlerei.
als drittes kann man dann noch die politiker verdonnern, wegen beihilfe und unterstützung bei einer straftat
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Charlie, look out for the Blebleble
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