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Zitat von raptorsf
lustig fand ich auch das Interview eines Deutschen Professors (müsste nachschauen, er lehrt an einer Deutschen Universität und ist scheinbar hochanerkannt). Der sagt, dass es bei diesem "Geschäft" auf keinen um Hehlerei geht, abgesehen davon würden nur die Schweizer diesen Ausdruck dafür verwenden.
Die Erklärung liefert er dann auch nach: Bei der Entwendung dieser nicht physischen Daten fehlt ja nichts, sie wurden ja nur kopiert und nicht gestohlen, d.h. sie fehlen an der Quelle ja nicht. Und weil es sich nur um Daten handelt und die CD er scheinbar selber gekauft hat, ist es keine Hehlerei.
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§ 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
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Dann wäre zu klären was eine Sache ist.
Nein, also Gesetze passen nicht immmer genau speziell auf jeden Fall und können entsprechend ausgelegt werden. Demnach kann ein Datenbestand auch als Sache gewertet werden, oder?