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Alt 13-04-2009, 19:50
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bombspy bombspy ist offline
Juggernaut Mechaniker

 
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Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Nach geltendem Recht ist es immer noch das Deutsche Reich (das 2., nicht das 3.) das nie unterging (hat das Bundesverfassungsgericht mal so entschieden), die Bundesrepublik Deutschland ist es nicht.
Mal abgesehen davon, dass seit den 2+4 Verträgen Deutschland die volle Souveränität besitzt, gibt es in der Frage in wie weit das deutsche Reich weiter bestand genug Kontroversen (manche sagen auch dass die DDR das dt. Reich gewesen ist, was bedeuten würde, dass das Deutsche Reich 1990 der Bundesrepublik beigetreten wäre ). Über sowas braucht man sich aber meiner Meinung nach echt nicht streiten.
Alles was eine neue Verfassung theoretisch einschränken würde, wären nach dem 2+4 Vertrag dessen Inhalt, die Präambel des GG sowie Art. 23 und 146, aber wenn man mal ehrlich ist... Wer in der Lage ist eine neue Verfassung zu etablieren, wird sich, wenn er diese Einschränkungen ablehnt, einen Dreck darum scheren...

Zudem wenn es vielleicht in 20-30 Jahren zu einer Europäischen Föderation (oder wie man einen europäischen Staat auch immer nennen will) mit der Beteiligung Deutschlands kommt, brauch man sich über deratige Altlasten keine Gedanken mehr machen...
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