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Alt 13-04-2009, 18:12
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Sven Sven ist offline
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Ähm... erstmal: Wir haben keine Verfassung - die sollte erst verfasst werden und in Kraft treten wenn Deutschland wieder ein komplett souveräner Staat ist.
Ist es aber immer noch nicht.
Nach geltendem Recht ist es immer noch das Deutsche Reich (das 2., nicht das 3.) das nie unterging (hat das Bundesverfassungsgericht mal so entschieden), die Bundesrepublik Deutschland ist es nicht.

Bis heute gelten die SHAEF Militärgesetze
Ferner sagt das Bundeverfassungsgericht (Az 2 BvF 1/73):
Zitat:
Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangeles Organisation nicht handlungsfähig
Auch interessant: Das Bundesbeamtengesetz in der Fassung vom 12.08.2005:
Zitat:
BBG §185 - Als Reichsgebiet im Sinn des Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk, denn nach dem immer noch geltenden Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 sind alle Deutschen Angehörige des Deutschen Reiches, die unmittelbare Reichsangehörigkeit, da es kein entsprechendes gesetz für die BRD gibt, gibt es also auch rechtlich kein 'bundesdeutsches' Staatsvolk
Noch Fragen?
Ach so, ja eine Frage hätte ich noch: Warum haben Amerikaner in ihrem Pass unter 'Nationalität' 'Amerikaner', Engländer 'Engländer, Franzosen 'Franzose' und Spanier 'Spanier' stehen? Und warum steht bei Deutschen da 'deutsch'?

Ja, wir brauchen endlich und dringend eine echte Verfassung und komplette Souveränität...
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Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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