Müntefering hat da jedoch das Problem, dass sich unsere Verfassung das so nicht erlaubt.
Zitat:
Artikel 79 Absatz 3 lautet: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
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Quelle