Hab davon vorher noch nichts mitbekommen. Nach dem Bericht sieht es ja stark danach aus, als wäre seine Urlaubsbekanntschaft angepisst und hätte ihn daher angeschissen, aber ich möchte basierend auf einem Bericht kein Urteil abgeben.
Fakt ist nun mal dass er sich dem Gesetz beugen muss so wie alle anderen auch. Wenn er das Mädchen sexuell bedrängt hat sind die Konsequenzen meiner Meinung nach bedingt angemessen. Wenn er wirklich nicht mit ihr geschlafen hat, dann gibt es allerdings auch keinen Grund, ihm länger festzuhalten. Da das noch nicht geklärt ist, muss die Sache momentan noch überwacht werden. Ich habe ja auch keine Ahnung von der Rechtslage, aber wäre es nicht möglich, ihn wieder nach Deutschland zu überführen und da die Ermittlungen fortzusetzen? Sollte er sich als unschuldig erweisen, so muss ihm natürlich auch eine entsprechende Summe für die ungerechtfertigten Probleme gezahlt werden.
Ich muss allerdings noch mal betonen, dass das meine Meinung ist und ich keine Ahnung von Rechtssprechung, schon gar nicht türkischer, habe.
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Zitat:
Zitat von Mokus
PS: Das Loch interressiert mich schon seit 7 Jahren
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I ELUCIDATE THE TRUTH OF A CASE FROM NOW ON!
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