Normalerweise fällt sowas ja unter "Bestandsschutz"... Warum sollte die, die schon drin sind, jetzt benachteiligt werden? Sie sind ja nicht "unwichtiger" geworden...
Ansonsten klingt diese neue Regelung sehr fair - Qualität vor Quantität!
Wie wäre es mit einer Art "Stichtag" (z.B. 1.1.2001, nur als Beispiel...), ab der die neuen Kriterien gelten sollen? Dann hätten diejenigen, die nach der alten Regelung jetzt kurz davor stehen, noch die Möglichkeit, sich zu qualifizieren und würden durch die Änderung nicht benachteiligt...