Ich würd mal sagen: Pech gehabt. Keine Chance. Das ist ja der Sinn und Zweck. Du hast grundsätzlich nicht das Recht (gemäss AGB - juristisch wohl kaum umsetzbar so...) das Produkt zu wiederverkaufen.
Ich würd den Verkäufer anfragen, ob er dir nicht seinen Benutzernamen zur Verfügung stellt. Wenn nicht, wusste ers wohl und ihm ists egal...
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