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Alt 15-02-2010, 12:46
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Zitat von raptorsf Beitrag anzeigen
und somit sind wir wieder beim Kern der Problematik. Entweder anerkennt man den Rechtsstaat und handelt dementspechend, oder man lebt und handelt nach dem Grundsatz, dass der Zweck die Mittel heiligt.
Was heißt den Rechtsstaat anerkennen und dementsprechend handeln?
Dass die Regierung vor einer Handlung beurteilt, ob die Handlung der geltenden Gesetzeslage entspricht?
Das ist wohl geschehen. Das Ergebniss mag vielleicht nicht eindeutig sein, je nachdem welche Experten man befragt (wobei ich hauptsächlich (insbesondere hier verlinkt) Stimmen von unabhängigen Experten gehört habe, die davon ausgehen, dass es rechtsmäßig ist. Was ich gelesen habe erhebt natürlich keinen Anspruch auf Representivität. Falls es dies aber ist, ist in meinen Augen in einem Rechtsstaat durchaus erlaubt die Meinung unabhängiger Experten als Voraussetzung für eine Handlung zu nehmen.

Zitat:
Mit dem Nazi-Vergleich kamst Du - aber auch da hat es ähnlich angefangen, man beugt sich das Recht halt gerade so zusammen wie es einem in den Kram passt und nimmt keine Rücksicht auf Minderheiten und andere Staaten (so ähnlich wie es das liebe SPD-Mitglied gerade in dem Interview tut).

Denkt wenigstens mal 5 Minunten darüber nach.
Geschehen. Dennoch finde ich den Vergleich daneben. In meinen Augen hat im derzeitigen Deutschland keine Gleichschaltung stattgefunden, auch Ansätze davon vermag ich nicht wahrzunehmen. Wenn die Bundesregierung nun auf Basis der Meinung von Rechtsexperten, wie dem "lieben SPD-Mitglied" (und SPD ist wohlgemerkt noch in der Opposition, die fangen in der Regel mehr Stimmen, wenn sie der Regierung widersprechen ) die Daten kauft, steht es dennoch jedem Bürger (und ich denke auch nicht-Bürgern?), und insbesondere den Betroffenen frei dagegen zu klagen. Und ich bin der Überzeugung, dass Gewaltenteilung in Deutschland funktioniert... Wenn die Gerichte nun eben anders entscheiden, als die von der Bundesregierung befragten Experten, z.B. weil diese bewusst Experten mit ähnicher Meinung befragt haben sollte, und dass Gericht dann entscheidet, dass die Verwendung der Daten nicht rechtsmäßig wäre, dann hätte die Regierung den doppelten Schaden. Daten teuer gekauft, und keinen Nutzen daraus... und das würde dann auch mit Sicherheit nicht mehr vorkommen.
Falls das ganze auch in den Augen der Gerichte rechtmäßig ist (einschließlich der Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Gesetze), bis hin zum Europäischen Gerichtshof, falls Europäisches Recht betroffen sein sollte, spricht rein rechtsstaatlich aber auch sicher nichts gegen den Kauf und die Verwendung der Daten.


Ob politisch, aus Rücksichsname und im Sinne des guten Verhältnisses und der Zusammenarbeit mit einem Nachbarstaat, auch nichts gegen die Verwendung der Daten spricht, hat in meinen Augen nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun (jedenfalls solange die Gesetze auch keinen Kauf vorschreiben!), und das wurde sicher vom lieben SPD-Mitglied auch nicht betrachtet, ist als Jura-Professor auch nicht sein Fachgebiet. Dennoch ist natürlich auch das etwas, was es bei politischen Entscheidungen zu berücksichtigen gilt.
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