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Alt 22-12-2008, 02:49
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Surli Surli ist offline
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Zitat von gersultan Beitrag anzeigen
afaik werden lebenslängliche aktuell bei ca. 16 Jahren verbüsster Strafe in die Freiheit entlassen. In welchem Kontext du nun meinst das er früher als 'normale Verbrecher' entlassen wird erschliesst mir nicht.

Nebenbei sind für mich geistig gestörte Mörder, Kinderschänder etc. schlimmer als ein Terrorist der RAF die sogenannte 'Kolleteralschäden' nicht duldete und zu vermeiden suchte. Aber gerade bei den geistig gestörten wird ja gerne mal ein Gutachten erstellt, dass sie wieder 'normal' seien.

Ja, ich würde Christian Klar als Nachbarn ok finden... einen Kinderschänder nicht. Ich finde es auch ok das er ehrlich sagt, dass er seine Taten nicht bereut. Ist mir tausendmal lieber als die geheuchelten "ach das wollte ich ja gar nicht" - "war fehlgeleitet" - "das liegt in meiner Kindheit" - blablubb.
*zustimm*

Ich finde es zudem sehr bedenklich, dass immer wieder (nicht nur hier und in diesem Fall) eine absolute Straftheorie verlangt wird. Es ist völlig klar, dass die Strafe aus sicht der angehörigen der Opfer eine Art Vergeltung darstellt und es auch viele nicht direkt Betroffene so betrachten. Doch die Strafe im Rechtsstaat darf keine Vergeltung sein, denn dies würde voraussetzen, dass "absolute Gerechtigkeit" ausgeübt wird, welche widerum, und das ist unbestritten, vom Staat als irdische Institution nicht ausgeübt werden kann. Es würde noch etliche weitere Gründe gegen eine absolute Straftheorie, sowohl auch gegen negatives Recht geben, doch die ganze Theorie der Strafe hier zu erläutern würde den Rahmen definitiv sprengen (Ich nehme an es gäbe genügend Publikationen im Internet falls sich jemand dafür interessiert). In einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat ist positives Recht das einzig Sinvolle. Schade nur (wenn auch zu einem gewissen Punkt verständlich), dass grosse teile der Bevölkerung dies nicht sehen wollen.

MfG
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