Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 02-07-2008, 12:07
Benutzerbild von Sven
Sven Sven ist offline
Tech-Admin

 
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Neuss
Beiträge: 37.838
Sven ist ein C...
OL Nick: xysvenxy
Style: cncboard
Alliierte Einheit: Apollo Fighter

Aufgabe: Luftüberlegenheitsjet
Hersteller: Angstrom Defense
Herkunftsland: Schweden
Gebaut in: Alliierte Airbas

Features:
20 mm PV-7 "Sol" Bordkanone
Senkrechtstarter für schnelle Aktionen
Dreifachschubvektoren für optimale Stabilität
Upgrade erhöht Aufklärungsreichweite und Waffenkapazität
Gebürstete Titanoberfläche widersteht Ruß und Rost

Informationen für das Schlachtfeld:

Der Himmelsstürmer — Man kann im Arsenal der Alliierten keine spezialisiertere mechanische Einheit als den Apollo finden. Er ist direct auf seine Spezialfähigkeit als Luftüberlegenheitsjäger ausgelegt. Er kann keine Bodenziele angreifen, ist aber schnell genug ihnen zu entkommen.


Bordkanone — Anders als andere, für verschiedene Verwendungszwecke geeignete und teurere Lufteinheiten ist der Apollo nur mit einer Waffe ausgestattet. Allerdings ist die Bordkanone äußerst durchschlagskräftig und schneidet sich auch durch die stärkste Panzerung gegnerischer Lufteinheiten wie durch Butter und kann dauerhaft feuern ohne zu überhitzen oder ihre Zielgenauigkeit zu verlieren


Upgrade Kit verfügbar — Unter Leitung des Stabes beginnen einige Commander damit neue Versionen des Apollo zu verwenden die auf dem neuesten Stand der Aerotechnik sind. Das Upgrade erhöht die Waffenkapazität, die Panzerung und die Scannerreichweite


RTB auf Zuruf — Wie auch einige andere alliierte Lufteinheiten verfüget der Apollo über einen Autopilotmechanismaus der sie sofort zur Basis zurückschickt und dazu einen Nachbrenner einsetzt. Dies lässt den Apollo auch aus brenzligen Situationen schnell und sicher entkommen.

http://www.ea.com/redalert/factions-...Apollo_Fighter

__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

Geändert von RedBasti (03-07-2008 um 13:07 Uhr).
Mit Zitat antworten