Zitat:
Zitat von Apokus
Naja, wie war das nun ?
Es gibt zumindest in NRW eine Einstweilige Verfügung die den Lokführern untersagt zu Streiken bzw diese als nicht Rechtmässig beurteilen wird.
Wäre doch eine Prima Gelegenheit für die Bahn Stellen einzusparen, schliesslich ist es ja bewiesenermaßen kein rechtsmässiger Streik sondern einfache Arbeitsverweigerung.
|
Die Verfügung wird aber afaik erst rechtskrätig, wenn sie zugestell wurde - und das war gegen 8 Uhr meines Wissens noch nicht der Fall, also hatte die Verfügung keine Wirkung...