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Alt 11-05-2001, 18:03
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Blizzard weist Ausspäh-Vorwürfe zurück

Nachdem die zum 19. April veränderten Teilnahmebedingungen des Battle.net-Spielservers durch die darin enthaltenen Klauseln über das Auslesen von Daten auf den Spieler-PCs für viel Aufregung gesorgt haben, hat Serverbetreiber Blizzard auf die Vorwürfe von verärgerten Spielern und Datenschützern reagiert. Die englischsprachige Version des "Terms of Use Agreement" für Online-Nutzer der über Battle.net laufenden Strategie- und Rollenspiele steht jetzt in einer wiederum leicht veränderten Form im Netz, außerdem geht eine neue FAQ-Liste auf Befürchtungen und Fragen in Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ein.

Der Unterschied der jüngsten modifizierten "Agreement"-Version zu der vielfach kritisierten Fassung von Ende April ist nach einem ersten Vergleich marginal. Bei den entscheidenden Punkten 9.iii und 9.iv, welche die Einwilligung zum Auslesen von System- und Browserdaten durch Blizzard betreffen, hat man jeweils die Einschränkung "if permitted by local law(s)" eingeschoben. Kritiker weisen allerdings zu Recht darauf hin, dass gesetzwidrige Teilnahmebedingungen ohnehin wirkungslos sind, auch wenn ein solcher Hinweis fehlt. Darüber hinaus bleibt unklar, wie Blizzard im Ernstfall unterscheiden und erkennen will, aus welchem Land ein Battle.net-Teilnehmer kommt und wie dort jeweils die Rechtslage in puncto Datenschutz aussieht, bevor irgendwelche Daten vom Spielersystem aus über die Leitung wandern.

In der FAQ-Liste stellt Blizzard klar, dass man sich von jeher das Recht vorbehalten habe, die Battle.net-Zugangsbedingungen jederzeit zu ändern – die ursprünglichen Bedingungen waren von vielen Spielern als bindender und nicht ohne weiteres zu modifizierender Bestandteil des Kaufvertrags von Battle.net-tauglichen Spielen wie Diablo II oder Starcraft aufgefasst worden, weil Blizzard schon auf der Spieleverpackung mit der Möglichkeit der kostenlosen Battle.net-Teilnahme wirbt.

Die weit reichenden Nutzerverpflichtungen des "Agreements" begründet der Spielehersteller damit, dass eigenmächtige und regelwidrige Aktionen einzelner Spieler es nötig gemacht hätten, durch Änderungen in den Teilnahmebedingungen eine wirksamere Steuerung des Spielbetriebes bei Battle.net zu ermöglichen. Die veränderten Bedingungen gäben Blizzard eine bessere Handhabe gegen mutwillige Störenfriede.

Weiter versichert der Spielehersteller, es läge ihm fern, das gewachsene Vertrauen seiner treuen Kunden zu enttäuschen – von den Veränderungen seien lediglich Leute betroffen, die den Spielbetrieb bei Battle.net beeinträchtigen wollten sowie solche Teilnehmer, die andere Spieler, Blizzard selbst oder Battle.net schädigen wollten. Abgesehen von dem CD-Schlüssel, Nutzernamen und Passwort würde Blizzard keinerlei Daten über Teilnehmer oder deren Computer aufnehmen, speichern und verwenden – obgleich der Spielehersteller sich das Recht dazu auch in der neuesten Version des "Agreements" ausdrücklich einräumen lässt.

Dieses werde, so die FAQ, nur genutzt, um Störer gegebenenfalls eindeutig identifizieren zu können. "Nicht personenbezogene" Browserdaten will man aber "soweit rechtlich zulässig" nach wie vor für marktforscherische Zwecke auslesen dürfen. Dabei muss der User Blizzard vertrauen, dass der Serverbetreiber die vom Login her vorhandenen persönlich zuzuordnenden Daten von den anonymen Browserdaten fein säuberlich getrennt hält. (psz/c't)
Quelle:
Heise Online

[ 11. Mai 2001: Beitrag editiert von: devil ]
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