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Alt 10-02-2008, 21:02
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Zitat von CharlesBukowski Beitrag anzeigen
bei der reglung die hier angesprochen wird geht es ja auch nur um rezeptfreie medikamente
Öh, nee, nicht nur...

Zitat:
Zitat von Link von Germane
Schlecker will demnach künftig über seine Versandapotheke rezeptpflichtige und maximal 600 frei verkäufliche Arzneimittel verkaufen.
oder verpass ich irgendwo den Zusammenhang?

Was mich sowieso die ganze Zeit etwas irritiert hat ist das immer nur das Wort "Versandapotheke" fällt. Wenn ich das ganze im Schlecker selber kaufe, inwieweit ist das dann ne "Versandapotheke"? Oder soll da so laufen, dass ich das ganze im Schlecker bestellen kann, ich da aber nicht direkt mitnehme, sondern es mir nach Hause geliefert wird? Wie gesagt, so ganz blick ich noch nicht durch ... wenn also jemand mehr weiß - klärt mich auf!

P.S.: Okay, vergesst das mit dem Aufklären, das hat Germane eben schon übernommen
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