Ein Streikrecht muss unbedingt bestehen bleiben. Ich persönlich erachte es als Bestandteil unserer demokratischen Kultur, was ja auch vom Gesetz bestätigt wird.
Das den Lokführern der Streik nun von einem Gericht untersagt wurde wirkt zwar ungerecht, ist jedoch formal gesehen richtig. Die GDL vertritt eben auch Zugbegleiter und ist daher nicht auf einen Berufszweig begrenzt. Das ist ein wesentlicher Unterschied gegenüber dem Streik der Ärzte. Außerdem ist dem Arbeitgeber nicht zuzumuten mit jeder Splittergruppe zu verhandeln. Das trifft hier auf die GDL zu, da diese sich frühzeitig von anderen Gewerkschaften distanziert hat.
Ob der Streik langfristig als wirkungsvolles Mittel erhalten bleibt ist jedoch fraglich, da nach meinem Empfinden die Konzerne immer stärker reagieren.
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