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Alt 27-04-2004, 10:25
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NodMot NodMot ist offline
Yuris Leibwache

 
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Zitat:
Zitat von Swizz_ruler
Nein daran hab ich ehrlich gesagt nicht gedacht , nur was nützt mir ein Auto , das Kosten verursacht , wenn ich ned mal mit Freunden rumfahren kann , und dazu noch diese 100 Vorsichtsmahsnamen.... da bezahlste viel , hast aber nichts davon , nein danke, dann üb ich wirklich lieber mit 18....
Vielleicht nützt es Dir etwas, daß Du durch diese Vorsichtsmaßnahmen besser fährst, als wenn Du mit 18 alleine mit gleichaltrigen Kumpels auf die Menschheit losgelassen wirst ? Obwohl ich eigentlich auch kein Freund dieser Regelung bin.

Aber BTT:
Ich kann Dir leider auch nicht sagen, unter welchen Voraussetzungen das genau geht, die sind aber relativ streng. Frag notfalls mal beim Ordnungsamt nach.
Ich kannte früher mal einen im Sportverein, der hatte so eine Ausnahmegenehmigung, da er auch mit am Frühtraining vor der Schule teilnahm und seine Eltern früh arbeiten musste. Der durfte dann die Strecke Wohnung - Schwimmbad mit dem Auto befahren (weiß gar nicht mehr, ob der das dann immer durfte, oder auch nur zwischen 5 und 8 Uhr).
Also bei Spitzensportlern ist so etwas durchaus schonmal üblich.
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