@Churchill
A) Glaubst du, du schaffst es irgendwann mal mehrere Posts zu einem Thema zu schreiben ohne alle, diejenigen die nicht deiner Meinung sind, zu beleidigen?
B)Du solltest dir vielleicht mal überlegen, das das Leben nicht nur binär ist.
C)
Zitat:
Zitat von Churchill
...Solche Dinge können nur Leute beurteilen, die über große Weisheit verfügen, also ich oder Mosch zum Beispiel.
|
Leute die über soviel Weisheit verfügen würden, würden nicht behaupten, dass Sie es tun, da ihr Wissen über ihr Nichtwissen sie zur Bescheidenheit zwingen würde.
D)Wenn du die Punkte A-C mit mir diskutieren willst, benutze die PM-Funktion und nicht diesen Thread. Danke
So zurück zum Thema.
Das größte Problem ist die Grenzziehung.
Wenn ich Entscheiden müsste, müssten zwei Punkte erfüllt sein.
Zum Ersten es keine Lebenserhaltung[Ziel: Gesunder Mensch] sondern Lebensverlängerung[Ziel: Vitalfunktionen des Menschen noch so lang wie möglich Aufrechtzuerhalten]ist. Da meiner Ansicht nach die Würde des Menschen verletzt wird.
Es steht schon im GG das die Würde des Menschen unantastbar ist und das gilt nicht nur fürs Leben, sondern auch für die letzte Aufgabe im Leben nämlich das Sterben.
Zum zweiten muss die Person selbst und nur sie selbst das schriftlich [zu einem früheren] oder verbal [zu diesem Zeitpunkt] unter Zeugen so entschieden haben. Ansonsten würde ich auch mit allen Mitteln Lebensverlängerung betreiben lassen, denn es steht auch im GG das jeder Mensch das Recht auf Leben hat und wenn er nicht seine Würde höher schätzt sollte dieses Recht in Kraft treten.
Wer dies vollstrecken sollte weiss ich nicht, denn diese Bürde einem Menschen aufzulasten, ist schon fast unmenschlich.