Das Problem ist ja gerade, dass der Kranke nicht in der Lage ist über sein eigenes Leben zu verfügen, da er entweder überhaupt nicht ansprechbar ist, oder aber über den oben genannten psychischen Schaden verfügt.
Und wieso hat die Ehefrau/-mann das Recht über das Leben des Partners zu verfügen? Nach dieser Aussage, hätte ich theoretisch ebenso das Recht meine Frau aus Lust und Tollerei nach dem Mittagessen mal eben den Schädel einzuschlagen...
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