Zitat:
Zitat von Surli
Es ist/war leicht heranzukommen, mit einem Anwalt und den entsprechenden Beweisen, dass du wirklich bemächtigt bist (auf welche weise auch immer, erbe vollmacht etc.) an das Konto heranzukommen.
Es liegt da nicht an der Schweiz, auch überall sonst auf der ganzen Welt brauchst du einige Grundlagen um an ein Konto heranzukommen, welches du nicht eröffnet hast. Probiert doch mal etwas vom Konto eures Bruders abzuheben ohne eine Bemächtigung, es reicht nicht, bloss der Bruder zu sein.
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Ja das stimmt, da sind Banken generell streng. Wenn z.B. bei einem Ehepaar ein Bankkonto auf den Mann läuft und die Frau eine Vollmacht besitzt wird die Bank im Todesfall des Mannes das Konto sofort sperren. Die Frau kann dann nichts mehr von diesem Konto abheben, auch wenn sie vorher eine Vollmacht hatte oder auch ein Teil ihres eigenen Vermögens auf diesem Konto liegt. Die Banken sind da auch ziemlich schnell. Das wird gemacht um sicherzustellen das sich nicht jemand das Erbe holt für den es nicht vorgesehen war.
Erst wenn alle erbrechtlichen Dinge geregelt sind kann der entsprechende Erbe wieder auf dieses Konto zugreifen, da es dann ihm gehört. Über solch einen Fall stand mal ein Bericht in unserer Zeitung, daher kenne ich das.