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Alt 06-09-2004, 22:28
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Gonzo Gonzo ist offline
Cabal

 
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Zitat:
Zitat von Sepuku
lol stimmt ich habs kopiert , aber ich kann es auch erklären, weil ich nämlich Rechtswissenschafften an der Justus Liebig Universität in Giessen studiert hab, so wer kann hier also subsumieren, du oder ich, wer kam überhaupt auf die Idee welche Straftatbestände in diesem Sinne greiffen würden ? ICH
Stimmt weil ich nämlich weiss auf welches Wissen ich zugreiffe.

Das Wissen welche Sache wo greifft kann man nicht kopieren, das muss man lernen und zu den Geistreichen Oktron Beiträgen hier sag ich nur eins.

Wissen ist MACHT.
OKTRON weiss nix.

MACHT NIX.

wuhahahahhaha ROFL

Ihr könnt mich mal gern haben , bevor du dich hier mit mir anlegst kannste ja mal Nachdenken , wie ich auf solche Ideen überhaupt kommen kann.
5 Jahre Rechtswissenschafften, da kann ich auch Strafrecht und Vertragsrecht, Erbrecht desweiteren öffentliches Recht, das BGB lese ich wie ne Klolektüre weil ich es verstehe, du liest es wahrscheinlich wie Hyroglyphen, weil du nicht mal weisst wie ein stinknormaler Vertrag in Deutschland zustande kommt.
Ich setz die Dinger in meinem Job Rechtswirksam auf und zwar Hieb und Stichfest.
Im übrigen kann ich dir kurz eine subsumption hier darüber vorlegen.
DAS GIBTS IN GOOGLE NICHT.
DA MUSSTE DIR DEN AKTUELLEN HASSEMER VORNEHMEN ODER MAL DIE BGH AKTEN WÄLZEN.
Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und annahme ( invitatio ad offerendum) gemäß den Normen 433 BGB fortfolgende.
Ein Vertrag wird erst begründet durch die Normen 49 BGB fortfolgende.
Sonderegelungen findet man in den Normen 985 BGB ff. etc.

Ich brech das kurz ab, weil mir mein Wissen für mich selbst reicht.
Wenn du willst kannste mal gern in unser TS kommen.
Dann trag ich dir das freihand vor.

Ich kann dir dann den Unterschied zwischen Mündig und unmündig erklären, sowie die vergangen Normen die nicht mehr greiffen ( culpa in contrahendo)
Vorvertragliches Schuldverhältnis etc.

Wenn ich mal was kopiere und reinsetze dann weil ich keinen Fehler machen will den hier ein vermeintlicher Klugscheisser aufgabelt und dann als falsch tituliert weil er denkt er hat nen kleinen Rechtschreibfehler gefunden.

Im übrigen ist der Klugscheissende Sepuku gesegnet mit einem IQ von 132.
Das ist überdurchschnittlich gut.

Im Gegensatz zu einigen Geistreichen Obermotzen aus dem OBERGURU Clan der OCHSTRONS.
Sorry, aber paß auf das du an deiner Weisheit nicht erstickst
Wenn man etwas zitiert gehört es einfach zum guten Ton die Quelle anzugeben,
und nicht so zu tun als wäre es auf seinem eigenen Mist gewachsen
Hab mir den ganzen Mist jetzt mal durchgelesen, und deine Art und Weise ist ziemlich
erbärmlich hochnäsig, wird Zeit das dich da mal einer runterholt
Du bist hier Moderator und läßt sone provokanten Äußerungen von dir, hoffe mal das Gersi darauf angemessen reagiert
Von mir aus kannste jetzt auch über mich herziehen, auch mit deinen geliebten Fremdwörtern, beherssche recht viele davon , aber glaube bloß nicht das du damit bei mir etwas erreichen kannst, lasse mich von so einem nicht provozieren

ICH NICHT
Und so was ist Moderator , tztztz
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MfG Gonzo