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Alt 03-08-2004, 18:56
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Commandobot

 
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Zitat:
Zitat von swizzhero
... also kann sowas schon tötlich sein wenn man in so einer situation net 100% versucht seine unschuld u beweisen
Na den Satz kannst ja drehn und weden wie de willst . Dachte immer , man ist Unschuldig solang es net 100% bewiesen ist ( hier in Deutschland)

Will ja hier net quer schlagen aber es konnte mir noch keiner sagen wo des geschrieben ist : " Auf Wunsch müssen Screens vom Spielverlauf gemacht werden "!...oder sowas inner Art .

Steht des irgentwo in den Regeln oder ist das Jedermann bekannt das sich was schriftliches nicht lohnt?

Das ist doch der Ausschlaggebende Punkt hier , es geht um Screens die nicht gemacht worden sind .

P.S:Screens sind ok. Anfang-Mitte-Ende...denn muss aber auch gut sein ...ist meine Meinung .
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