Zitat:
Zitat von swizzhero
... also kann sowas schon tötlich sein wenn man in so einer situation net 100% versucht seine unschuld u beweisen 
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Na den Satz kannst ja drehn und weden wie de willst . Dachte immer , man ist Unschuldig solang es net 100% bewiesen ist ( hier in Deutschland)
Will ja hier net quer schlagen aber es konnte mir noch keiner sagen wo des geschrieben ist : " Auf Wunsch müssen Screens vom Spielverlauf gemacht werden "!...oder sowas inner Art .
Steht des irgentwo in den Regeln oder ist das Jedermann bekannt das sich was schriftliches nicht lohnt?
Das ist doch der Ausschlaggebende Punkt hier , es geht um Screens die nicht gemacht worden sind .
P.S:Screens sind ok. Anfang-Mitte-Ende...denn muss aber auch gut sein

...ist meine Meinung .