Einzelnen Beitrag anzeigen
  #8  
Alt 01-08-2004, 12:06
Laie Laie ist offline
Terrordrohnenhirte

 
Registriert seit: Feb 2002
Beiträge: 122
Laie hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Laie eine Nachricht über ICQ schicken
die Rechtsprechung gilt, da Friedensvertrag hin oder her, die Bundesrepublik und das Grundgesetz Fakt ist. Viele Gesetze konnten ja übernommen werden (BGB). Es gibt Bundes- und Landesrecht, ersteres bricht zweiteres, das ist auch gut so, denn in der bayerischen Verfassung steht angeblich noch die Todesstrafe. Die skurrilen Beispiele aus USA rühren daher, daß jeder Regierungsbezirk seine eigenen Gesetze erlassen kann und die teilweise einfach zu löschen vergessen wurden.
Mit Zitat antworten