Ein Jahr auf Bewährung für "Turbo-Rolf"
Rolf F. vor Gericht
Im Autobahnraser-Prozess ist der Angeklagte Rolf F. auch im Berufungsverfahren für schuldig befunden worden. Das Landgericht Karlsruhe milderte die Strafe jedoch und verurteilte den 35-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Es entzog ihm außerdem für ein Jahr die Fahrerlaubnis.
Schuld am Tod zweier Menschen
"Die Kammer hat keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten", sagte der Vorsitzende Richter Harald Kiwull am Donnerstag. Die Richter sahen es nach sieben Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Versuchsingenieur von DaimlerChrysler im Juli 2003 durch sein Drängeln den Unfalltod einer 21-jährigen Mutter und ihrer zweijährigen Tochter verursacht hat.
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Das Glück ist das einzige im Leben,
was sich verdoppelt,wenn man es teilt!
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