Unter Juristen
Zwei befreundete Juristen. Eines Tages kommt der eine dahinter, dass ihn seine Frau mit dem anderen betruegt. Er stellt den Freund zur Rede und meint:
"Da das Delikt im vorderen Zimmer mit Blick auf See begangen wurde, wäre in diesem Falle das Seerecht anzuwenden, das da besagt:
Wer in fremden Gewaessern fischt, dem ist die Rute abzunehmen."
Darauf der andere: "Der Tatbestand ist richtig, nur die Örtlich-
keiten stimmen nicht. Da es sich im hinteren Zimmer mit Blick auf
die Berge zugetragen hat, ist das Landrecht anzuwenden, welches besagt:
Wer auf fremdem Boden sät, dem ist wohl der Samen zu
vergüten, die Frucht jedoch gehoert dem Eigentuemer!"

