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Alt 08-01-2004, 00:25
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Germane45 Germane45 ist offline
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Unter Juristen

Zwei befreundete Juristen. Eines Tages kommt der eine dahinter, dass ihn seine Frau mit dem anderen betruegt. Er stellt den Freund zur Rede und meint:

"Da das Delikt im vorderen Zimmer mit Blick auf See begangen wurde, wäre in diesem Falle das Seerecht anzuwenden, das da besagt:
Wer in fremden Gewaessern fischt, dem ist die Rute abzunehmen."

Darauf der andere: "Der Tatbestand ist richtig, nur die Örtlich-
keiten stimmen nicht. Da es sich im hinteren Zimmer mit Blick auf
die Berge zugetragen hat, ist das Landrecht anzuwenden, welches besagt:

Wer auf fremdem Boden sät, dem ist wohl der Samen zu
vergüten, die Frucht jedoch gehoert dem Eigentuemer!"

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