Zitat:
Original geschrieben von Der_Mosch
Hä? Bitte erklär das mal.
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Er hat den Threadtitel überlesen....
Schwierig, schwierig. er hätte gedacht, dass hier ein so spannender Thread wird? (mit wenigen Ausnahmen, vorallem die wenigschreiber ohne Sinn [Mosch ausgeschlossen]

)
Klar, soll man den Rechtsstatt wahren. Ich köntn auch mit der schweizerischen Bundesverfassung kommen, die heir neben mri liegt. (Ich bin Wirtschaft & Recht-Schüler am Gymanasium Luzern, Schweiz)
Ich werde mal meinen Lehrer fragen.

Mal schauen , was er meint. Ob er "in der Praxis" (Insider

) ein Auge zudrücken würde oder nicht.
Ich wäre auch etwas illegal vorgegangen.
Mit meinem IP-Tool (das ist nicht der Name des Programms!) würde ich den Ort der Beiteriber ermitteln und sie anzeigen.
(da die Internetseite in Deutsch geschrieben war, in der Annahme, dass es Deutsche waren->deutsches Recht)
Und Selbstjustiz?
Etwas illegales melden ist legal. Nur das cracken nicht . (laut Gesetz - egal ob deutsch, schweizerisch oder österreichisch - eindeutig eine Straftat)
Was wollte ich noch sagen? Ich sollte ins Bett. Vielleicht fällt es mir wieder ein
