Ein Schlupfloch im Sozialgesetzbuch bietet Angestellten die Möglichkeit zum
legalen Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Angestellte können
aus der gesetzlichen Rentenversicherung aussteigen und dennoch ihre
bisherige Beschäftigung weiter ausüben. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin
FOCUS-MONEY unter Berufung auf Rechtsexperten. Voraussetzung für die
Befreiung von der Versicherungspflicht sei nach dem Sozialgesetzbuch VI ein
Vorstandsposten bei einer Aktiengesellschaft. Das habe das
Bundessozialgericht in einer Reihe von Entscheidungen festgestellt und sei
überdies von der Grundsatzabteilung der Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte (BfA) in Berlin bestätigt worden. Die bisher erworbenen
Rentenansprüche bleiben von dem Ausstieg unberührt. Wie FOCUS-MONEY weiter
berichtet, kann ein Angestellter eine AG zur Verwaltung des eigenen
Vermögens gründen. Bei zwei Gesellschaftern reicht dafür eine Bareinlage von
12 500 Euro. Zusätzlich ist mit Gründungskosten von rund 7000 Euro zu
rechnen. Im Gegenzug können von der gesetzlichen Rente befreite Angestellte
monatlich bis zu 994,50 Euro (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) in eine
private Altersvorsorge und den Schutz vor Berufsunfähigkeit investieren.
Unter Einrechnung des Arbeitgeber-Anteils lässt sich die spätere Rente bei
vergleichbarem Schutz nahezu verdoppeln. Nach FOCUS-MONEY-Recherchen will
die BfA nun eine Änderung des Sozialgesetzbuches beantragen, um das
Schlupfloch zu schließen. Der Änderungsvorschlag sehe zwar einen Stichtag,
aber keine Rückwirkung vor.
http://news.focus.msn.de/G/GN/gn.htm...&streamsnr=274
aus Focus 22.10.03