Ich wsste nicht, wo ich das posten kann.
Mir scheint es, als ob sich EA mit ihrer Kundenpolitik auch noch in's Recht einmischt. (nach Handbuch lesen, da ich Generals neu hab)
Zitat aus dem Generals (uncut) Handbuch (bei mir S. 61):
Zitat:
Unzulässige Nutzung
[...] Ferner ist die Erstellung von Sicherungskopien der gesamten Software oder Teilen davon, auch zum rein privatem Gebrauch, nicht gestattet.
|
Das ist - laut einigen Forumuser hier - nicht nach EU-Recht. Und da wir in der Schweiz auch viele der EU-Gesetze annehmen, istd as bei uns auch rechtswidrig.
Da steht (leider bekomme ich das ZGB erst 2004), dass man von jeser Software und Musik-CD, DVD etc.
fünf Kopien für sich zum privaten Gebrauch gemacht werden darf.
Falls man ein Original verkauft oder verschenkt, vondenen man sicherungskopien hersgestellt hat, müssen diese Kopien a) mitgegeben oder b) vernichtet werden.
Dazu erlaubt sich EA noch folgendes: (ganz am Ende des Handbuches, bei mir S. 64, in Grossbuchstaben)
Zitat:
EA behält sich das Recht vor, die Online-Feature(s) für dieses Produkt 90 Tage nach vorheriger Ankündigung einzustellen
|
Nun denkt ihr euch, weshlab ichd as mitreingenommen habe. Ganz einfach. Hinten auf der Packung steht, das es einen Online-Modus gibt. Wenn EA aber diesen einstellen, das Produkt aber immernoch verkauft, könnte man EA wegen Betruges verklagen. (das habe ich gehört)
Was agt ihr dazu? Kennt ihr noch andere solche Beispiele?
@Admins
lasst doch dieses Thema offen. es soll eine Plattform für die Diskussion über rechtl Ungereimheiten in unserer Wirtschaft audecken etc.
