So, nu mal wieder btT (wenns sein muss):
Zeus, nochmal zum mitdenken.
Das mit der GEwerbeaufsicht war natürlich Quatsch, es ist das Ordnungsamt, das für Veranstaltungen zuständig ist. Mein Fehler.
Ich weis nicht, mit wehm du dich da Unterhalten haben willst, aber ich stelle die Aussagen einfach mal in Zweifel.
Die Versammlungsstättenverordnung ist in erster Linie fürs Theater geschrieben worden. Da steht auch viel Zeug drin, was man normalerweise nicht braucht. Wenn du allerdings meine Posts gelesen hättest, währe dir nicht entgangen, das da auch Bühnen und Scenenflächen mit drin sind. Ich denke Bühnen sind klar und Scenenflächen sind allgemein Orte, wo etwas dargeboten wird. Ergo, da deine Band auf einer Bühne steht, oder dies zumindest auf einer Scenenfläche macht, fällst du da schon mal drunter.
Zu deinem "das ist auf Privatgrund". Das kannste vergessen. Das sind Gesetze und diese gelten überall.
Als Beispiel. Nach der Gesetzeslage müsstest du, wenn du zum Beispiel einen Kanonenschlag mitte August in deinem Garten anzünden möchtest, dir eine Genemigung einholen. Ist lächerlich, ist aber so. Ein anderes Beispiel. Wenn die Firma Siemens auf ihrem Werksgelände eine Feier für Mitarbeiter macht und es dort eine Pyroshow geben soll, muss auch diese genemigt werden.
So, zurück zu dem Link, den ich dir gepostet hab. Wenn du das mal gelesen hättest, hättest du mitbekommen, das auf Bühnen ersteinmal Feuer und offenes Licht verboten sind. Einfach mal so und aus Prinzip. Naturlich kann man solche achen trotzdem machen, aber nur unter gewissen Voraussetzungen.
Hier die BGV C1
Lies dir das mal im besonderen ab Seite 31 durch!
Da wird im Zusammenhang mit Pyrotechnischen Einheiten das Sprengstoff Gesetz (SprengG) genannt. Ich komme hier nur deshalb drauf, da du ja nicht nur Feuer haben möchtest, sondern du Sachen abfackeln möchtest, Mangnesium etc..
Wenn du das alles gelesen hast und auch verstanden hast gehste nochmal ins Rathaus und zu deinem Feuerfachmann und bestellst beste Grüße von dem Trottel, der keine Ahnung hat.
